Alle Blogs » OLG Köln: 4DSL - Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt einer regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung nicht in Betracht.

OLG Köln: 4DSL - Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt einer regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung nicht in Betracht.

am 21.06.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher
Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen
einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet.
Allerdings muss die Verkehrsgeltung – anders als die gem. § 8 Abs.3 MarkenG zur
Überwindung von Eintragungshindernissen führende Verkehrsdurchsetzung – nicht in
allen Fällen im gesamten Bundesgebiet erreicht sein. Es kann vielmehr – allerdings
nur für einen entsprechend regional begrenzten Schutz - genügen, wenn die hinreichende
Zuordnung des Zeichens zu einem Unternehmen in einem bestimmten abgegrenzten Wirtschaftgebiet
erreicht worden ist (BGH GRUR 1957, 93 - Ihr Funkberater; GRUR 1967, 482, 485 – WKS Möbel II;
GRUR 79, 470, 472 – RBB/RBT; GRUR 92, 865 – Volksbank, sämtlich noch zum Warenzeichengesetz;
OLG Dresden GRUR-RR 2002, 257 – Halberstädter Würstchen).
<br><br>

2. Eine regional begrenzte Verkehrgeltung (bzw. nach früherer unter dem WZG verwendeter
Terminologie: Verkehrsdurchsetzung) kommt in Betracht, wenn der Gewerbetreibende
seine gekennzeichneten Waren ausschließlich in einem bestimmten räumlich begrenzten Bezirk
absetzt und dort bei den beteiligten Verkehrskreisen einen ausreichend hohen Zuordnungsgrad
des Zeichens zu seinem Unternehmen erreicht hat.
<br><br>

3. Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten (hier:
DSL-Internetzugänge - 4DSL), kommt einer regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur regionaler Verkehrsgeltung nicht in Betracht.
<br><br>

4. Insbesondere bei Dienstleistungen, die ihrer Natur nach ortsunabhängig von jedem Interessenten (hier: im
gesamten Bundesgebiet) in Anspruch genommen werden können, liegt ein entscheidender Unterschied zu den Fallgestaltungen
vor, in denen ein ausschließlich stationär tätiger Anbieter - wie etwa ein (bekanntes) Restaurant – …

Kein regionaler Markenschutz für bundesweit angebotene Dienstleistung über das Internet

Markenrecht-Blog.de / Das OLG Köln hat in einem Beschwerdeverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az.: 6 W 64/07) am 07.05.2007 beschlossen, dass beim Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen im Internet ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Nr. …

OLG Köln: Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz einer für den Vertrieb von Internet-Dienstleistungen (hier: Internet-Zugänge) verwendeten - nicht als Marke eingetragenen - Bezeichnung.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehr…

“4DSL”

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Allerdings muss die…

OLG Köln: 4DSL

MarkenBlog / OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2007 - Az. 6 W 64/07 “4DSL” - Werden gekennzeichnete Waren und Dienstleistungen im Internet und damit bundesweit angeboten, kommt ein regional beschränkter Markenschutz nach § 4 Abs. 2 MarkenG wegen nur…

Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehrsgeltun…

Zum bundesweiten und regionalen Kennzeichenschutz, hier: Internet-Dienstleistungen

Handakte WebLAWg / Ein Zeichen hat dann als Marke Verkehrsgeltung erlangt, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise es für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zuordnet. Diese Verkehrsgeltun…

BGH: THE HOME STORE - Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt. <br><br> 2. Ein rein firmenmäßiger Gebrauch ist keine Benutzungshandlung i.S. von Art. 9 GMV. Eine Benutzung für Waren oder Dienstleistungen i…

Hanseatisches OLG: Markenverletzung durch Nicht-Angebot - Die Verwendung einer Marke auf einer Internet-Auktionsplattform (bzw. in einem Onlineshops) innerhalb von Produktkategorien stellt eine Markenverletzung dar, wenn tatsächlich Produkte d

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung einer Marke (hier: Jette) auf einer Internet-Auktionsplattform (bzw. im Rahmen eines Internetshops) innerhalb von Produktkategorien stellt eine Markenverletzung dar, wenn tatsächlich mit dieser Marke bezeichnete Produkte (zur Z…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

» MEDIEN INTERNET und RECHT

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »