ebay: Powerseller als Unternehmer
MCNeubert lawblog | 24. März 2006 — Nach einem Urteil des OLG Koblenz (5 U 1145/05) muss derjenige, der bei ebay als Powerseller auftritt, in einem Rechtsstreit üb…
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05 §§ 312 b Abs. 1, 14 BGB
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Internethandelsplattform eBay als so genannter “Powerseller” angemeldet ist, grundsätzlich selbst die Beweislast zu tragen hat, wenn er behauptet, kein Unternehmer zu sein. Im entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher ein Produkt von dem Kläger erworben und danach ein Widerrufsrecht ausgeübt. Der Kläger behauptete, er sei kein Unternehmer und deswegen stünde dem Beklagten kein Widerrufsrecht zu. Grundsätzlich hätte jetzt der Beklagte beweisen müssen, dass der Händler als Unternehmer tätig war. Das Gericht verschaffte dem Verbraucher in diesem Fall jedoch Erleicherung: Da es dem Verbraucher praktisch nicht möglich sei, einem Verkäufer, der die weitgehende Anonymität der Internet-Plattform nutze, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen, sei eine Beweislastumkehr geboten. Die den Handel über Ebay kennzeichnende un…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. August 2009 auf http://damm-legal.de.
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