OLG Koblenz mit pädagogischer Begründung: Streitwert im Eilverfahren 10.000 Euro
am 18.10.2006 von Aktiv gegen Spam
Das OLG Koblenz (14 W 590/06) hatte über die Streitwertbeschwerde eines Spammers zu entscheiden. Mit einer lesenswerten Begründung bestätigt der 14. Senat des Gerichts die Entscheidung des Landgerichts Mainz, den Streitwert im Eilverfahren auf 10.000 Euro festzusetzen:
Die im Schreiben des Antragsgegners vom 27. Juli 2006 beanstandete Streitwertbemessung hat der Senat von Amts wegen geprüft (§ 63 Abs. 3 Satz 1 GKG). Er hält den vom Landgericht angenommenen Streitwert von 10.000 € für angemessen. Der Antragsteller ist Rechtsanwalt. Der Antragsgegner bezeichnet sich als Finanzmakler. Bei der 421 KB großen E-mail, die der Antragsgegner am 23. Mai 2006 an den Antragsteller gesandt hat , handelt es sich um unverlangte Werbung. Es erschließt sich erst nach der Lektüre weiter Passagen der Mitteilung, dass der Adressat Opfer einer Spam – Mai1 geworden ist. All das verleiht dem Verstoß einiges Gewicht. Dass der Antragsgegner die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, unbeantwortet gelassen hat, indiziert hinreichend, dass er weitere Verstöße von entsprechendem Gewicht beabsichtigt.
Spam eines angeblichen Finanzmaklers an einen Rechtsanwalt, überdurchschnittliche Größe der Spam-eMail, Verschleierung des Werbecharakters, Nichtabgabe der Unterlassungserklärung. Dies sind die wertbildenden Faktoren.
Zu den mancherorts vertretenen abenteuerlichen Streitwertfestsetzungen “vereinzelter” Amtsgerichte nimmt das Oberlandesgericht mit folgenden schönen Worten Stellung:
Die vereinzelt von Amtsgerichten vertretene Auffassung, Spam-Mails hätten nur Bagatellcharakter, teilt der Senat nicht. Das Gericht weiß aus eigener Anschauung, wie viel Zeit und Mühe es kostet, allmorgendlich aus der elektronischen Post die Flut von unerwünschten Werbemails auszusortieren, die sich häufig mit einer seriös oder zumindest unverfänglich wirkenden Absenderadresse tarnen, um auf diese Weise das Misstrauen …
OLG Hamm: Streitwert Fax-Spamming
advobLAWg / Das OLG Hamm hat schon am 11.03.2005 unter dem Aktenzeichen 1 Sbd 13/05 per Beschluss entschieden, dass bei einer Unterlassungsklage wegen nicht erbetener Telefaxwerbung (Fax-Spamming) von einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro auszugehen ist. …
OLG Saarland: Streitwert bei unterdurchschnittlicher Wettbewerbsstreitigkeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Saarland (Beschl. v. 13.06.2005 - Az.: 1 W 134/05-27) hatte darüber zu entscheiden, welcher Streitwert bei einer durchschnittlicher Wettbewerbsstreitigkeit anzusetzen ist.Antragstellerin einer einstweiligen Verfügung, die die Gegenseite auf…
LG Mainz: Streitwert im Eilverfahren bei 10.000 Euro
Aktiv gegen Spam / Das Landgericht Mainz setzt mit Beschluß vom 24.7.2006 (2 O 188/06) den Gegenstandswert auf 10.000 Euro fest. Streitgegenstand war eMail-Spam an einen Rechtsanwalt. Wenn man mit dem Landgericht Berlin davon ausgeht, das Eilverfahren hat 2/3 d…
OLG Koblenz: Streitwert von 10.000 EUR bei eMail-Spam angemessen
advobLAWg / MIR verweist auf ein relativ neues Urteil des OLG Koblenz (Beschluss vom 29.09.2006 - Az. 14 W 590/06), nach dem eine speicherintensive Spam-E-Mail (hier: 421 KB), bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Ad…
Zur speicherintensiven E-Mail
Handakte WebLAWg / Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von ein…
Zur Streitwertbemessung bei einer einstweiligen Verfügung gegen Spam-Mails
Weblawg.de / ... Der Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Unternehmer die Versendung von Werbe-E-Mails untersagt werden soll, kann 10.000 Euro betragen. Bei diesen so genannten Spam-Mails handelt es sich um ein großes Ärgernis, dessen…
LG Heidelberg: Streitwert E-Mail-Spam im Eilverfahren EUR 5.000
spam-abwehren.de / Wie mir der Heidelbeger Kollege Rechtsanwalt Frank Richter heute freundlicherweise mitteilte, hatte auch das Landgericht Heidelberg in seinem Beschluss vom 20.04.2006 zum Aktenzeichen 2 O 112/06 für die Durchsetzung von bürgerlichrechtli…
LG Heidelberg: Streitwert E-Mail-Spam im Eilverfahren EUR 5.000
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