OLG Karlsruhe zu GOOGLE-AdWords
am 15.04.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE
Nachdem sich inzwischen bereits mehrere Gerichte zur Frage geäußert haben, ob und ggfs. wann eine Werbung mit sog. AdWords auf der GOOGLE-Website eine Verletzung von Markenrechten darstellt, hatte sich das OLG Karlsruhe mit den wettbewerbsrechtlichen Aspekten der AdWords-Werbung zu befassen.
Die Parteien des Rechtsstreits sind Wettbewerber bei der Vermarktung von Internet-Dienstleistungen in den Bereichen Personalmarketing und Stellenbörsen. Eine der beiden Firmen bietet ihre Leistungen über die Domain "stellen-online.de" an. Als sie feststellte, dass ein Wettbewerber seine Leistungen im Internet unter anderem mit einer sog. Adword-Anzeige bei GOOGLE bewarb, mahnte sie den Konkurrenten kurzerhand ab und forderte diesen zur Unterlassung auf. Beanstandet wurde, dass bei der Eingabe der Suchbegriffe "stellen-online.de" oder "stellen-online.de AG" die AdWord-Anzeige der Konkurrenz auf der GOOGLE-Website erschien.
Da die stellen-online.de AG ihre Ansprüche ausschließlich auf Ansprüche nach dem UWG stützte und keine markenrechtlichen Ansprüche geltend machte, war lediglich nach der Lauterkeit der AdWord-Werbung zu fragen.
Die Richter am OLG Karlsruhe verneinten einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die AdWord-Werbung. Es liege weder eine wettbewerbswidrige Behinderung vor, noch sei die Werbung unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Abfangens potentieller Kunden wettbewerbswidrig (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.09.2007 - 6 U 69/07).
Der Mitbewerber der stellen-online.de AG sei nicht gehindert, die verwendeten Keywords für die Schaltung von Adword- Anzeigen einzusetzen. Er sei auch nicht aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften verpflichtet, ein "eingebettetes passendes keyword" zu definieren, um eine Einblendung der Anzeige bei Verwendung der besagten Unternehmenskennzeichen explizit zu verhindern. Es müsse also keine besondere Vorsorge dafür getroffen werden, dass bei Verwendung der Suchbegriffe "stellen-online.de" oder "stellen-online.de AG" die …
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