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OLG Karlsruhe: Spam kann Markenrechte von E-Mail-Providern verletzen

am 07.02.2007 von http://www.kremer-legal.com

Werbung per E-Mail, die ohne Einwilligung der Empfänger versendet wird, ist nicht nur zivil- und lauterkeitsrechtlich in der Regel unzulässig, sondern kann auch markenrechtliche Unterlassungsansprüche auslösen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von Microsoft angestrengten Verfahren in aller Deutlichkeit festgestellt. Dort hatte der Spammer seine Werbe-Mails für von ihm betriebene Webseiten mit pornografischen Inhalten unter der Absenderadresse …@hotmail.com an die nichtsahnenden Empfänger verteilt. Dies hielt das OLG für eine markenmäßige Verwendung der zugunsten von Microsoft eingetragenen Gemeinschaftswortmarke „Hotmail“, da die Marke u.a. auch für Werbung und Marketing sowie die Lieferung von Werbematerial an Dritte via E-Mail eingetragen ist (OLG Karlsruhe, Urteil v. 25.10.2006 – Az: 6 U 35/06 = Volltext via MIR; Vorinstanz: LG Mannheim, Urteil v. 03.02.2006 – Az: 7 O 580/04).

Sachverhalt
Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen der Versendung sogenannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.
Die Klägerin ist ein großes Software-Unternehmen, das u.a. die Internetdienste „h“ und „m“ betreibt. Sie ist ferner Inhaberin der Gemeinschafts-Wortmarke „H“. Diese ist u.a. eingetragen für Werbung und Marketing, Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen von Dritten durch Lieferung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial an Dritte über E-Mail, Platzierung von Anzeigen und Werbedisplays in einer elektronischen Site, auf die über Computernetze zugegriffen werden kann, Kommunikationsdienste, Telekommunikation, E-Mail-Dienste, Computerdienstleistungen und Online-Computerdienste.
Der Beklagte hat in der Vergangenheit eine Reihe von Internetseiten betrieben, u.a. solche, auf denen pornografische Inhalte kostenpflichtig angeboten wurden. Zur Werbung für diese Internetseiten versandte der Beklagte ohne eine entsprechende Einwilligung der Empfänger Werbemails mit gefälschten Absenderkennungen, die auf den Internetdienst …

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e-f@cts

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OLG Karlsruhe: Leere Gewinnversprechen verstoßen gegen § 4 UWG a.F. (jetzt § 16 UWG)

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Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt

Recht und Alltag / Die klagende Microsoft Corporation hat den Beklagten wegen Versendung so genannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Klägerin betreibt unter anderem den Internet-Dienst „ho…

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Spam-Blog.com / Die klagende Microsoft Corporation hat den Beklagten wegen Versendung so genannter Spam-E-Mails auf Unterlassung, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Klägerin betreibt unter anderem den Internet-Dienst „ho…

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Werbe-Emails

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RA Sascha Kremer

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