OLG Karlsruhe: Rechtswidrig gespeicherte IP-Adresse darf nicht zur Glaubhaftmachung eines Unterlassungsanspruchs per einstweiliger Verfügung verwendet werden / Beweisverwertungsverbot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2008, Az. 4 U 86/07§ 95 Abs. 1 TKG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Beweisführung mittels IP-Adresse unzulässig ist, wenn die IP-Adresse rechtswidrig, also ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Nutzers, gewonnen wurde. Bei der Zuordnung von dynamischen IP-Nummern zu konkreten Personen handelt es sich um Verkehrsdaten im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG und nicht etwa um Bestandsdaten im Sinne von § 95 Abs. 1 TKG. Zitat aus den Entscheidungsgründen:

“4. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten besteht jedoch nicht, da sich - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht feststellen lässt, dass die fraglichen Emails vom Beklagten stammten. Die Speicherung der dynamischen IP-Nummern durch den Internet-Provider (und die Zuordnungen der IP-Nummern zum Beklagten) war unzulässig. Der Internet-Provider hätte weder der Polizei noch der Klägerin eine Auskunft über die IP-Nummern erteilen dürfen. Einer Verwertung der vorliegenden Auskunft des Internet-Providers im Zivilprozess steht aus diesen Gründen ein Beweisverwertungsverbot entgegen. Das Beweisverwertungsverbot steht auch einer Vernehmung der von der Klägerin benannten Zeugen entgegen, die als Mitarbeiter des Internet-Providers Erkenntnisse darüber gewonnen haben, welcher Person die fraglichen IP-Nummern zuzuordnen sind.

a. Der Zugang zum Internet - auch bei der Versendung von Emails - wird durch sogenannte Internet-Provider vermittelt. Der Internet-Provider kennt die persönlichen Daten (Name und Anschrift) derjenigen Personen, denen er den Zugang vermittelt. Zur Identifizierung des Absenders einer bestimmten elektronischen Nachricht vergibt der Internet-Provider zum Zeitpunkt eines bestimmten Kommunikationsvorgangs für den Absender eine sogenannte IP-Nummer. Nur die (dynamische) IP-Nummer wird im Internet im Rahmen der Kommunikation weitergegeben. Das heißt: Es ist zwar - wie vorliegend - möglich, im Internet Nachrichten anonym (ohne korrekte Absenderangabe) zu versenden. Allerdings kann vom Empfänger der Nachricht (oder vom Betreiber einer Internet-Plattform wie der Klägerin) die jeweilige IP-Nummer festgestellt werden. Außerdem ist grundsätzlich feststellbar, welcher Internet - Provider die IP-Nummer vergeben hat. Die Identität des Absenders einer (an sich anonymen) Nachricht im Internet kann in diesen Fällen nur dann festgestellt werden, wenn der Internet-Provider gespeichert hat, welcher Person er zu einem bestimmten Zeitpunkt die IP-Nummer zugeordnet hatte, und wenn der Internet-Provider hierüber Auskunft erteilt.

b. Der Internet-Provider …. GmbH konnte der Polizei über die Zuordnung der IP-Nummern nur deshalb Auskunft erteilen, weil er die entsprechenden Daten zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung am 29.08.2006 … gespeichert hatte. Diese Speicherung war unzulässig. Der Internet-Provider verstieß mit der Speicherung gegen § 9…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Tkg , Zulässigkeit , Ip-adresse , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Zugang Zum Internet , Karlsruhe , Verkehrsdaten , Beweis , Unzulässig , Beweisverwertung , Beweisverwertungsverbot , Zpo / Gvg , Bestandsdaten

Erschienen 12. Januar 2012 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

§ 3 Nr. 30 Tkg: LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. April 2008 — 1. Die hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Daten (hier etwa Name und Anschrift) des Internet-Anschlussinhabers sind als …

LG Frankenthal: Provider-Auskunft bei Urheberrechtsverletzungen zivilrechtlich nicht verwertbar? - Bei der dynamischen IP-Adresse …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Juni 2008 — 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berecht…

LG Stuttgart: Internet-Provider muss StA Auskunft geben

advobLAWg | 4. März 2005 — Nach einer Entscheidung des LG Stuttgart vom 04.01.2005 (Az: 13 Qs 89/04) muss ein Internet-Provider den Ermittlungsbehörden Ausku…

Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsver…

Dr. Bücker Newsfeed | 26. Juni 2008 — Wie das LG Frankenthal, Beschluss vom 21.95.2008 - Az. 6 O 156/08, entscheiden hat ist eine Provider Auskunft bei Urheberrechtsver…

Hebelt das WLAN-Urteil des BGH § 101 Abs. 9 UrhG aus?

hb-law.de | 8. Juni 2010 — Möglicherweise hat der BGH in seinem Urteil vom 12.05.2010 - AZ I RZ 121/08 - ein weiteres Ei ins Nest gelegt. So berichtet der…

§ 101 Abs. 9 Urhg: OLG Köln: § 101 Abs. 9 UrhG - Grundlegendes zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG im Fall von Peer-2-Peer-netzw…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. Oktober 2008 — 1. Eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG kann grundsätzlich nicht auf die Verpflichtung des Telekommunikationsanbiete…

Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Handakte WebLAWg | 26. Januar 2007 — Speicherung von dynamischen IP-Adressen durch Access-Provider müssen nach dem Ende der jeweiligen Verbindung gelöscht werden. …

Hebelt das WLAN-Urteil des BGH § 101 Abs. 9 UrhG aus?

hb-law.de | 8. Juni 2010 — Möglicherweise hat der BGH in seinem Urteil vom 12.05.2010 - AZ I RZ 121/08 - ein weiteres Ei ins Nest gelegt. So berichtet der…

Dynamische IP-Adressen sind keine Bestandsdaten

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 15. Mai 2008 — Nach Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichts Offenburg vom 17.4.2008 (Az. 3 Qs 83/07) liest man teilweise [1, 2,…

OLG Frankfurt: Keine Pflicht zur Datenspeicherung "auf Zuruf"

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 29. Dezember 2009 — Aus § 101 Abs. 9 UrhG ergibt sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (12.11.2009, Az. 11 W 41/09) für Access…