OLG Karlsruhe: Rechtfertigung beim technischen Ausfiltern von e-Mails
am 03.05.2005 von http://www.agit-sh.de/dur/
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005, 1 Ws 152/04 Stellt eine Hochschule ihre Telekommunikationseinrichtungen zur Versendung und Empfang elektronischer Post (E-mail) ihren Mitarbeitern und anderen Nutzergruppen auch für private und wirtschaftliche Zwecke zur Verfügung, so wird sie damit außerhalb ihres hoheitlichen Aufgabengebietes tätig und ist als Unternehmen i.S.v. § 206 StGB anzusehen.
Als Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis kommen Erlaubnissätze in Betracht, die in einer gesetzlichen Vorschrift, d.h. in einem formellen Gesetz oder einer Rechtsverordnung niedergelegt sind, und die sich ausdrücklich auf Postsendungen, den Postverkehr oder Telekommunikationsvorgänge beziehen. Auch ein Rückgriff auf allgemeine Rechtfertigungsgründe ist möglich, so dass das technische Herausfiltern einer E-Mail gerechtfertigt sein kann, wenn ansonsten Störungen oder Schäden der Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme eintreten können.
OLG Karlsruhe: Ausfiltern von e-mails ist strafbar
Streitsache / Blog / Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eines ehemals bei einer Hochschule in Baden-Württemberg tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiters stattgegeben.…
OLG Karlsruhe: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein
advobLAWg / Wer als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver eMails filtert, ohne Absender oder Empfänger hiervon zu unterrichten, macht sich nach einem Urteil des OLG Karlsruhe zufolge wegen der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses …
Podiumsdiskussionen zum IT-Recht
Die neue Mehrsprachigkeit / In Hannover finden am 24.10, 14.11 und 05.12.2005 Podiumsdiskussionen zum IT-Recht statt. Organisiert wird alles vom Institut für Rechtsinformatik der Uni Hannover sowie der EULISP Alumni e.V.. Themen : 24.10 -  …
Hauptsache, gut versichert
LawBlog / Die Bank informiert meine Mandantin, dass sich die Kosten des Kredits erhöhen. Die Restschuldversicherung koste jetzt 0,88 € je 100.- € der Außenstände. Das sind stolze 10,56 Prozent pro Jahr. Dazu kommen noch die Nominalzinsen von 13,9 %. Nic…
AG Nienburg: Wiederholungsgefahr bei e-Mail-Werbung
domainundrecht.de / JurPC: AG Nienburg, Urteil vom 14.04.2004, Az. 6 C 735/03 (II): Die für einen Anspruch auf Unterlassung weiterer E-Mail-Werbung erforderliche Wiederholungsgefahr ist nicht gegeben, wenn zunächst E-Mail-Werbung über einen…
Versicherungsrecht: Krankenversicherer dürfen Bedingungen nicht einseitig ändern
KAPITAL-RECHTINFO / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.01.2008 einmal mehr die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt. Eine Krankenversicherung wollte bestehende Vertragsbedingungen einseitig aber natürlich zu ihren Gunsten ändern; vom BGH e…
LAUFZEITEN
LawBlog / Manche Gerichte sollten sich mal um die Qualität ihrer privaten Zustelldienste kümmern. Allein am 19. August erhielten wir folgende Schreiben: 4 x Amtsgericht Krefeld vom 18.5. (!), 5…
OLG Frankfurt: Kein Urheberrechtsschutz für HTML-Quelltext
domainundrecht.de / JurPC: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2005 (Az.: 11 U 64/04) Das OLG Frankfurt verneint den urheberrechtlichen Schutz für das Ergebnis einer Umschreibung von in Form einer Word-Datei zur Verfügung gestellten Texte…
