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OLG Karlsruhe: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

am 17.01.2005 von http://www.advocatus.de/heng/weblog.php

Wer als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver eMails filtert, ohne Absender oder Empfänger hiervon zu unterrichten, macht sich nach einem Urteil des OLG Karlsruhe zufolge wegen der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar (Aktenzeichen: 1 Ws 152/04; Beschluss vom 10. Januar 2005 - zur Pressemitteilung des OLG Köln). Etwas anderes gelte bei Vorliegen eines besonderen Rechtfertigungsgrundes, beispielsweise bei der Abwehr drohender Virenangriffe, berichtet Heise Online.

Das Gericht gab mit dem Beschluss dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eines ehemaligen bei einer Hochschule …

Vorher bei http://www.advocatus.de/heng/weblog.php (advobLAWg)

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