OLG Karlsruhe: Eine AGB-Klausel, wonach Verbraucher bei Darlehen eine „Bearbeitungsgebühr” von 2,00 % aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50,00 EUR zu zahlen haben, ist unwirksam

OLG Karlsruhe Urteil vom 3.5.2011, 17 U 192/10 - nicht rechtskräftig § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Klausel, wonach ein Verbraucher bei “Anschaffungsdarlehen” eine an dem Darlehensbetrag orientierte prozentuale Bearbeitungsgebühr trägt und diese im Mindestmaß 50,00 EUR beträgt, unwirksam ist. Die Klausel werde schon dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht gerecht, weil sie nicht klarstelle, ob die Bearbeitungsgebühr auch dann anfalle, wenn ein Vertrag mit dem Kunden nicht zustande komme. Die Klausel sei aber auch unter dem Gesichtspunkt des § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Als Preisnebenabrede sei sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren und benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Karlsruhe

Urteil …

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 05.07.2010, Az. 10 O 136/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 4.500 EUR festgesetzt.

Gründe

I.

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, der in der Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen ist, verlangt von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung einer Entgeltklausel für die Bearbeitung von Darlehensverträgen mit privaten Kunden. Ferner soll ihm die Befugnis zugesprochen werden, die Urteilsformel auf Kosten der Beklagten im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

Die Beklagte hat in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis, das auf ihrer Internetseite veröffentlicht war, u.a. eine Klausel verwandt, wonach sie bei „Anschaffungsdarlehen” eine „Bearbeitungsgebühr” von 2,00 % aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50,00 EUR, erhebt. Nachdem der Kläger dies am 29.10.2009 festgestellt hatte, hat er die Beklagte mit Anwaltsschreiben vom 04.11.2009 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich dieser Entgeltklausel aufgefordert, was diese abgelehnt hat. In dem daraufhin angestrengten Verfahren hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 30.11.2010 die beantragte einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verwendung der beanstandeten Klausel erlassen (10 O 554/09). Das Urteil ist durch Rücknahme der hiergegen eingelegten Berufung der Beklagten rechtskräftig ge…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Verbraucherschutz , Bgb , Zulässigkeit , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Wirksamkeit , Karlsruhe , Darlehen , Allgemeine Geschäftsbedingungen , Klausel , Unwirksam , Bearbeitungsgebühr , Mindestgebühr , Agb News+recht , Anschaffungsdarlehen , Prozent

Erschienen 18. Oktober 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Anschaffungsdarlehen: Klausel im Preisverzeichnis Bearbeitungsgebühr von 2% aus dem...

bankundkapitalmarktrecht | 29. Mai 2011 — Die Festlegung von Bearbeitungsgebühren für Anschaffungsdarlehen in Preis-Leistungs-Verzeichnissen oder Preisaushängen verstößt ge…

Bearbeitungsgebühren fürs Bankdarlehn

Rechtslupe | 9. Mai 2011 — Die Bankklausel in einem Preis- und Leistungsverzeichnis, nach der bei Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgebühr von 2% aus …

OLG Karlsruhe: Pauschale Bearbeitungsgebühren einer Bank für Darlehen sind unwirksam

Juraexamen.info | 25. Mai 2011 — Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 3.5.2011 (17 U 192/10) entschieden, dass eine Bank in ihren Allgemeine Geschäftsbedingun…

Bundesgerichtshof: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bauspa…

Bundesgerichtshof: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam

fachanwaltsliste.de | 7. Dezember 2010 — Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bauspa…

BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam.

RA Jan Waßerfall | 7. Juni 2011 — Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung…

Bundesgerichtshof: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirk…

fachanwaltsliste.de | 7. Juni 2011 — Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Klausel über die Zahlung…

BGH: Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam

RA Dr. Böttner | 11. Juni 2011Bundesgerichtshof / Darlehen / AGB Kontrolle / monatliche Gebühr Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH), Nr. 9…

Kontoführungsgebühren für das Darlehnskonto

Rechtslupe | 8. Juni 2011 — Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, nach der der Bankkunde zur Zahlung einer monatlichen Gebühr fü…

Monatliche Gebühr für Darlehens-konto unwirksam!

RECHTSAUSKUNFT | 10. Juli 2011 — Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Juni 2011 – XI ZR 388/10 Die Beklagte verwendet gegenüber ihren Kunden in ihren Allgemeinen …