OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Belehrung über Widerrufsrecht bei eBay-Verkauf

JurPC: OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2005: "Es ist unlauter i.S.d. § 3 UWG, Verbraucher zur Abgabe von Angeboten im Rahmen eines eBay-Verkaufs aufzufordern, wenn auf das Widerrufsrecht lediglich in der Weise hingewiesen wird, dass auf "mich" unter der Rubrik "Angaben zum Verkäufer" geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht erfährt. Die Unlauterkeit folgt hierbei aus der Verletzung der gesetzlichen Verpflichtung, klar und verständlich auf das Widerrufsrecht bei Verkaufsangeboten hinzuweisen."

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Themen: Ebay , Olg Hamm
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 24. August 2005 auf http://www.agit-sh.de/dur/.

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