Panikmache durch Axel Gronen mit WAP-Abmahnungen bei eBay
BERLIN BLAWG | 15. Juli 2009 — Am Montag erhielt ich von mehreren Mandanten hilfesuchende eMails. Grund für unsere eingeschüchterten Mandanten, war eine eMail…
Die Kollegen Dr. Damm und Partner weisen auf ein Urteil des OLG Hamm hin, das mit Urteil vom 16. Juni 2009 – AZ: I-4U 59/09 – entschieden hatte, dass das Fehlen von Pflichtinformationen im sog. WAP-Modus, also der Betrachtung eines regulären Internetangebots mit einem Handy, ebenso als Wettbewerbsrechtsverletzung zu behandeln ist wie ein übliches Internetangebot.
eBay hat bereits reagiert und stellt seinen Nutzern die Möglichkeit zur Verfügung, eine Anbieterkennzeichnung, eine Widerrufsbelehrung sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) so zu benutzen, dass diese auch über WAP vom Kunden abrufbar sind.
Da auch Axel Gronen erst kürzlich eMails an ahnungslose eBayaner versandte und seitdem die Diskussion um Abmahnsicherheit im WAP-Modus in vieler Munde ist, kann damit gerechnet werden, dass sog. WAP-Abmahnungen zunehmen werden.
Schlagworte: Abmahnung, AG, AGB… » Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juli 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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