OLG Hamm: "Virtuelles Hausverbot" - Nur das "virtuelle Hausverbot" (durch Sperrung der IP-Adresse) gegenüber einem wettbewerbskonform handelnden Tester stellt sich regelmäßig als eine verbotswidrige Behinderung dar.

1. Nach § 4 Nr. 10 UWG handelt im Sinne von § 3 UWG unlauter, wer Mitbewerber gezielt behindert. Behinderung ist dabei jede Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten, wenn der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu hindern und ihn dadurch zu verdrängen. Ist eine solche Zwecksetzung nicht festzustellen, muss die Behinderung jedenfalls derart sein, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengungen nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann, was aufgrund einer Gesamtwürdigung des Einzelfalles und einer umfassenden Interessenabwägung festzustellen ist (BGH GRUR 2001, 1061 – Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 2004, 877 – Werbeblocker). Ein absichtliches Handelns oder eine positive Kenntnis der Behinderung wird nicht vorausgesetzt. Erfasst werden vielmehr auch Maßnahmen, die bei objektiver Betrachtung unmittelbar auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeit eines Mitbewerbers gerichtet ist ("objektive Finalität"). <br><br> 2. Wird die IP-Adresse eines Mitbewerbers wegen dessen ungewöhnlich hoher Zugriffsfrequenz im Rahmen einer Testmaßnahme zur Überprüfung eines Internetangebots ("Testkauf") durch ein automatisches - auf verschiedenen, nicht starren oder "mitbewerberbezogenen" Kriterien basierendes - Schutzsystem (Server-Firewall) gesperrt, fehlt es an einer Zielrichtung der Beeinträchtigung von wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des Mitbewerbers. <br><br> 3. Nur das "virtuelle Hausverbot" gegenüber einem wettbewerbskonform handelnden Tester stellt sich regelmäßig als eine verbotswidrige Behinderung dar (vgl. BGH GRUR 1966, 564 - Hausverbot I; BGH GRUR 1979, 859 - Hausverbot II; GRUR 1981, 827 - Vertragswidriger Testkauf). <br><br> 4. Testmaßnahmen dienen zwar grundsätzlich dem berechtigten Interesse des Unternehmers an der Verbesserung des eigenen Informationsstandes oder der eigenen Beweisposition und sind insofern nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzulässig. Verhält sich die Testperson wie ein normaler Kunde (Kauf der fraglichen Ware oder Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung), so handelt sie dementsprechend nicht unlauter. Eine unlautere Behinder…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Uwg , Olg Hamm

Erschienen 7. Januar 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Virtuelles Hausverbot bei Testmaßnahme

Die herrschende Meinung | 28. Januar 2008 — Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit dem "Virtuellen Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprü…

LG Hamburg: "Sie müssen draußen bleiben..." - Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat b…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. April 2007 — 1. Durch die gezielte Sperrung der IP-Nummern des Firmennetzes eines Mitbewerbers hat behindert der betreffende Mitbewerber diesen…

OLG Köln: "Switch & Profit" - Zur Konkurrentenbehinderung durch einen Telefontarif bei dem die bestehende Verpflichtung, dem K…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. November 2007 — 1. Voraussetzung eines unlauteren Behinderungswettbewerbs ist die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten d…

OLG Köln: AdWords-Markenbeschwerde - Eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG kann vorliegen, wenn ein Markeninhaber …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 18. August 2010 — 1. Eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG liegt noch nicht vor, wenn die Behinderung sich als bloße - insoweit hinz…

Hanseatisches OLG: Hausverbot im Internet? - Führt das zu Testzwecken durchgeführte Aufrufen einer Internetseite (hier: Internetsh…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 4. August 2007 — 1. Macht ein Unternehmen Testmaßnahmen wie Testkäufe, Testgespräche, Testfotos u.ä. durch Wettbewerber unmöglich, kann hierin eine…

Hanseatisches OLG: Hausverbot im Internet? - Führt das zu Testzwecken durchgeführte Aufrufen einer Internetseite (hier: Internetsh…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 4. August 2007 — 1. Macht ein Unternehmen Testmaßnahmen wie Testkäufe, Testgespräche, Testfotos u.ä. durch Wettbewerber unmöglich, kann hierin eine…

OLG Frankfurt a.M.: Fast identische Service-Rufnummern - Die Verwendung einer Service-Rufnummer, die mit der eines Mitbewerbers na…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Februar 2009 — 1. Für das Vorliegen einer gezielten Behinderung des Mitbewerbers durch Einwirkung auf (potentielle) Kunden ist entscheidend, ob s…

OLG Hamm: Eine verdeckt suchmaschinenoptimierte Website verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 8. März 2010 — OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, Az. 4 U 53/09 §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 10 UWG Das OLG Hamm hat entschieden, d…

Hausverbot Internet: OLG Hamm: Virtuelles Hausverbot durch automatische IP-Sperre grundsätzlich zulässig - Eine automatische IP-Sperre, die sich nicht …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. November 2008 — 1. Eine automatische IP-Sperre, die sich nicht manuell eingerichtet, zielgerichtet gegen einen Wettbewerber richtet, sondern über …

Virtuelles Hausverbot

Kurz Pfitzer Wolf | 6. November 2008 — Was war passiert? Ein Unternehmen wollte eine Werbeaussage der Konkurrenz überprüfen, die mit der Aussage "mehr als 5.000 lie…