OLG Hamm: Verstoß gegen die Impressumspflicht keine Bagatelle

In einem aktuellen Beschluss vom 13.03.2008 (Az. I- 4 U 192/07) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Verstoß gegen die Impressumspflicht keinen Bagatellverstoß darstellt und bei dieser Frage die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) berücksichtigt werden muss.

Zwar wurde die Richtlinie bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt, ihr Inhalt ist jedoch schon jetzt zu berücksichtigen, so die Richter. So führte das Gericht zu diesem Punkt aus: (…)

Quelle: WBE-LAW vom 15.05.2008

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Themen: Rechtsprechung , Olg Hamm

Erschienen 15. Mai 2008 auf http://log.handakte.de/.

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