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OLG Hamm: Veröffentlichung ungesschwärzter Gerichtsentscheidungen - Die Mitteilung von Gerichtsentscheidungen - unter ungeschwärzter Namensnennung der Prozessvertreter auch der unterlegenden Partei - kann im Einzelfall noch von der Mitteilungs- u

am 29.01.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Ein Anspruch aus §§ 823 I, 1004 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb setzt einen betriebsbezogenen Eingriff, d.h. eine unmittelbare Beeinträchtigung
des Gewerbebetriebes als solchem voraus. Der Eingriff muss sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus
oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten und über eine bloße Belästigung oder sozial übliche
Behinderung hinausgehen (BGH NJW 2003, 1040; 2004, 356). Bloß mittelbare Beeinträchtigungen oder auch allgemeine
Kritik sind hierfür grundsätzlich nicht ausreichend.
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2. Erfolgt die vollständige - ungeschwärzte - Namensnennung der Anwälte einer Prozesspartei bei der
Internetveröffentlichung von Urteilen nur nebensächlich einer Kritik an der Prozesspartei, liegt ein
zielgerichteter Eingriff gegen den Betrieb der Anwälte nicht vor.
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3. Zwar kann die Veröffentlichung verlorengegangener Prozesse unreflektiert auch auf die Beurteilung der Leistung
der, die unterlegene Partei vertretenen, Anwälte durchschlagen. Indes kann eine derartige Beeinträchtigung, soweit
sie im Rahmen einer üblichen Interessenwahrnehmung erfolgt, keineswegs als ausreichend angesehen werden, um eine
erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Anwälte bejahen zu können.
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4. Die so genannte Individualsphäre in ihren beruflichen Ausprägungen - als Teil des Persönlichkeitsrechts -
schützt das Selbstbestimmungsrecht und bewahrt die persönliche Eigenart des Menschen in seinen Beziehungen zur
Umwelt (Sozialsphäre), seinem öffentlichen, wirtschaftlichen, beruflichen Wirken.
Der Persönlichkeitsschutz verbietet hier jedenfalls schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht,
insbesondere durch Stigmatisierung und Ausgrenzung (BGH NJW 2005, 592).
Ist insoweit allein das berufliche Umfeld betroffen, also ein Bereich, in dem sich ihre persönliche Entfaltung von vornherein
im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, und zwar zudem nur in einem Bereich, der (hier) in einem bestimmten Rahmen
ohnehin mit dem öffentlichen Auftreten als Rechtsvertreter der Partei verbunden ist, sind Eingriffe in diese Sphäre nur
verboten, …

OLG Hamburg: Urteilsveröffentlichung im Internet mit Namensnennung

Dr. Bücker Newsfeed / Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 09.07.2007, Aktenzeichen - 7 W 56/07 – die Frage der Urteilsveröffentlichung im Internet mit Namensnennung zu beurteilt und diese an bestimmte auf den Einzelfall zu beziehende Voraussetzungen…

OLG Köln: spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Bewertung und Benotung von Lehrern unter Nennung und Veröffentlichung persönlicher Daten der Betroffenen auf einem Internetportal.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In der Bewertung von Lehrern auf einem Internetportal (hier: spickmich.de) liegt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Lehrer gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. §§ 823, 1004 BGB analog, wenn die N…

OLG Hamm: Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen mit Namensnennung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamm (Urt. v. 11.12.2007 - Az.: 4 U 132/07) hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet mit voller Nennung der anwaltlichen Parteivertreter die Rechtsanwälte weder in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsr…

OLG Köln: www.spickmich.de - Zur Rechtmäßigkeit der Benotung von Lehrern auf einer Internet-Bewertungsplattform und zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Angaben zur Person und Wiedergabe von Zitaten der bewerteten Lehrer.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ob eine Äußerung ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung darstellt, ist nach ihrem Inhalt, so wie sie in ihrem Gesamtzusammenhang von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden wird, zu bestimmen (BGH NJW 1988, 1589). Vom Überwiegen d…

Anwälte haben keinen Anspruch auf geschwärztes Urteil im Internet

LBR-Blog / Veröffentlichte Urteile sind meistens derart geschwärzt, dass die Beteiligten und die Anwälte für den Leser nicht mehr erkennbar sind. Das OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. v 11.12.2007, Az. 4 U 132/07) stellte jetzt klar, dass darauf für die beteiligte…

LG Köln: spickmich.de reloaded - Die Bewertung und Benotung von Lehrern und Veröffentlichung persönlicher Daten dieser im Rahmen einer Internet-Bewertungsplattform kann zulässig sein.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Bewertung und Beurteilung von Lehrern auf einer Internetplattform greifen dann nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Lehrer ein, wenn die Kriterien der jeweiligen Bewertungsmodule und Zeugnisfunktionen im Zusammenhang…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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