OLG Hamm: Verbraucht ein PKW mehr Kraftstoff als im Prospekt angegeben, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten

OLG Hamm Urteil vom 07.02.2013 I-28 U 94/12 Das OLG Hamm hat völlig zu Recht entschieden, dass der Käufer eines PKWs vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn das Fahrzeug mehr Benzin verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. "Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kläger Recht gegeben. Er sei zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen. Der Käufer müsse zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhingen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen seien. Der Käufer könne aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar seien. Dies sei bei dem dem Kläger verkauften Fahrzeug nicht der Fall. Das vom Senat eingeholte Sachverständigengutachten habe dies bestätigt. Die vom Sachverständigen festgestellten erhöhten Verbrauchswerte stellen…

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Themen: Auto , Pkw , Senat , Kaufvertrag , Rücktritt , Olg Hamm , Fahrzeug , Vertrag , Autokauf , Prospekt , Benzin , Sprit , Benzinpreis , Gewährleistung , Beschaffenheitsangabe , Mindern , Benzinverbrauch , Verbraucht , Wandeln

Erschienen 8. März 2013 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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