OLG Hamm: (Stiftung Waren-) Testhinweiswerbung - Die Werbung mit einem alten Test ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werben

1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, die in ihr enthaltenen Angaben über Testergebnisse zu berücksichtigen. Insoweit kann auch die Art und Weise, in der eine Testhinweiswerbung dargestellt wird eine Irreführung bewirken ohne das es darauf ankommt, ob der in Bezug genommene Test veraltet ist und deshalb überhaupt nicht mehr in der Werbung eingesetzt werden darf. <br><br> 2. Die Werbung mit einem alten Test (hier: Werbung für eine Matratze mit einem Test der Stiftung Warentest) ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werbende in seiner Werbung darauf nicht hinweist. <br><br> 3. Der jeweilige Werbetreibende kann nicht davon ausgehen, dass dem Verbraucher die unterschiedlichen (geänderten) Testbedingungen der jeweilig testenden Institution (hier: Stiftung Warentest) bekannt sind. <br><br> 4. Bei der Verwendung von veralteten Testergebnissen in einer Werbung, die unter nicht mehr aktuellen Testbedingungen erzielt wurden - und ohne einen Hinweis hierauf - wird nicht mit wahren Angaben geworben, die nur falsch verstanden werden können. Vielmehr wird dem Ku…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Olg Hamm

Erschienen 1. Mai 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Frankfurt a.M.: Wesentliche Informationen bei Werbung mit Testergebnissen - Bei einer Werbung mit knapp überdurchschnittlichen…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Februar 2011 — 1. Bei einer Werbung mit Testergebnissen (hier: der Stiftung Warentest) ist die Information, wie die Bewertung des beworbenen Prod…

OLG Hamburg: Testhinweiswerbung - Die Werbung für eine Ware oder Leistung mit Testhinweisen Dritter ohne die Angabe einer Fundstel…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. März 2007 — 1. Die Werbung für eine Ware oder (Dienst-) Leistung mit Testhinweisen bzw. Testergebnissen Dritter ohne die Angabe einer Fundstel…

Gericht untersagt Werbung mit Testurteil

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 23. Juni 2009 — Die Bewerbung der eigenen Artikel mit einem Gütesiegel der Stiftung Warentest ist ein effektives Mittel für viele Unternehmer auch…

Werbung Mit Testergebnissen: Beliebt: Werbung mit Testergebnissen

Handakte WebLAWg | 2. August 2008 — Damit Werbung den gewünschten Erfolg beim Verbraucher erzielt ist es heute wichtiger denn je, objektive Qualitätsurteile zur Ab…

OLG Celle: Wird mit einem Testergebnis geworben, so muss die Fundstelle gut sichtbar angegeben werden - mindestens 6-Punkt-Schrift

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 7. November 2011 — OLG Celle Urteil vom 24.02.2011 13 U 172/10 Testergerbnis 6-Punkt-Schrift Bei der Werbung mit Testergebnissen muss der Werbende di…

LG Nürnberg-Fürth: Vorsicht bei Werbung mit Testurteil der Stiftung Warentest

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. März 2009 — LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.08.2007, Az. 4 HK O 2009/07 §§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG Das LG Nürnberg-Fürth entschied auf e…

OLG Hamburg: Werbung für Sonnenschutzmittel mit veralteten Testergebnissen – Wettbewerbsverstoß, wenn mit überholten Testergebniss…

Dr. Graf | 30. Juni 2011 — Rechtsnormen: §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG In ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 07/2011) veröffentlicht die „Stiftung Warentest“ wiede…

Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Juli 2011 — Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nich…

Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest – Ändern die neuen Werbebedingungen etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertu…

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Juli 2008 — Die Werbung mit guten Testergebnissen erfreut sich bei Unternehmen großer Beliebtheit. Insbesondere die Tests der Stiftung Ware…

OLG Hamburg: Bei Werbung mit Warentestergebnis muss Fundstelle und Testdatum angegeben werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 22. April 2010 — OLG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2007, Az. 3 U 240/06 § 3 UWG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, de…