OLG Hamm: Wer im Spam-Fax als Kontakt benannt wird, gilt als “Störer”
OLG Hamm, Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09 §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB
Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Faxe mit Kreditangeboten für sich von einer ausländischen Adresse versenden lässt
und eine ausländische Ltd. als angibt, jedoch
in der Kontaktadresse angegeben wird, in Hinblick auf den unzulässigen Fax-Spam als Störer gilt. Entsprechend hatte das LG Hagen
(Urteil vom 23.03.2009, Az. 4 O 366/07) den Beklagten für die Versendung unerbetener Werbefaxe zur Unterlassung und zum
Schadensersatz verurteilt. Das bestätigte per gerichtlichem Hinweis die vorinstanzliche Auffassung zur
Identitätszuweisung. Die Störereigenschaft des Beklagten sei schon deshalb nicht fraglich, weil er nicht ansatzweise dargelegt habe,
dass er für die Versendung von Werbefaxen nicht verantwortlich sei und diese insbesondere nicht habe steuern können. Im konkreten
Fall hatte der Beklagte auf dem als Absender die
niederländische Niederlassung der Intertraeder International Enterprise Ltd. angegeben. Als Kontaktadressen wurden ein deutsches
Postfach und mehrere deutsche Rufnummern angegeben, wobei letztere durch eine besondere Schreibweise eine internationale Rufnummer
vorgaukelten.
Der Beklagte sei als Störer in diesem Sinne anzusehen, da davon auszugehen sei, dass die streitgegenständliche Werbesendung in seinem
Verantwortungsbereich versandt worden sei. In dem Werbefax seien als Kontaktadressen ein Postfach, eine Mobilfunknummer und eine
Faxnummer des Beklagten angegeben. Der Beklagte habe in der mündlichen Verhandlung vom 02.03.2009 angegeben, dass er als
Industriekaufmann und teils auch als Sachverständjger für die als Absender genannte Firma Intertraeder-International-Enterprise Ltd.
tätig sei. Als mögliche Erklärungen dafür, wie es zu der Versendung des Faxes an den Kläger habe kommen können, habe der Beklagte zum
einen eine Versendung durch die Firma Intertraeder International Enterprise Ltd. genannt, der gegenüber er sein Einverständnis mit
der Verwendung seiner des Angaben in derartigen Schreiben erklärt habe, und zum anderen eine Versendung durch einen seiner Kun…
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