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OLG Hamm: ringlockschuppen.com - Hat ein Namensrechtinhaber die Domain mit seinem Namen in richtiger Schreibweise unter einer bestimmten Top-Level-Domain inne, kann eine Sperrwirkung durch die Registrierung des Namens in einer anderen Schreibweise

am 07.04.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. § 12 BGB schützt nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen,
wobei der Namensschutz auch den mit der Firma identischen oder den von ihm abgeleiteten
Domain-Namen erfasst. Um einen Namen i.S.d. handelt es sich dann, wenn eine
Bezeichnung Namensfunktion und Unterscheidungskraft besitzt. Dies auch dann der Fall,
die Bezeichnung in einem (geografischen) Raum/Gebiet Verkehrsgeltung erlangt hat.
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2. Bei den im Geschäftsverkehr geführten Namen ist nur ein geschäftliches Interesse schutzwürdig.
Der aus § 12 BGB abgeleitete namensrechtliche Schutz einer Unternehmensbezeichnung ist auf
den Funktionsbereich des betreffenden Unternehmens beschränkt und reicht nur soweit, wie
geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Das ist bei einer Nutzung durch
einen Dritten außerhalb des geschäftlichen Verkehrs regelmäßig nicht der Fall.
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3. Hat ein Namensrechtinhaber die Domain mit seinem Namen in der richtigen Schreibweise
unter einer bestimmten Top-Level-Domain (etwa: .de) inne, kann eine Sperrwirkung durch
die Registrierung des Namens in einer nur geringfügig anderen Schreibweise (hier:
ringlockschuppen.com statt ringlokschuppen.com) grundsätzlich nicht entstehen.
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4. Eine sog. Vertipperdomain kann dann nicht zu einer Interessenverletzung des Namensrechtsinhabers
führen, solange nicht der Eindruck entsteht, das es sich um eine …

Namensrechtinhaber einer Domain

Handakte WebLAWg / § 12 BGB schützt nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, wobei der Namensschutz auch den mit der Firma identischen oder den von ihm abgeleiteten Domain-Namen erfasst. Um einen Namen i.S.d. handelt es sich dann, wenn eine Bezeichnu…

OLG Köln: international-connection.de ./. internationalconnection.de - Ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers, das über die für seine registrierte Internetadresse genutzte Schreibweise hinaus keine weiteren denkbaren Schreibw

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verkehrsgeltung als Schutzvoraussetzung für originär nicht unterscheidungskräftige Unternehmenskennzeichen ist mit Bekanntheit im Sinne des § 15 Abs. 3 MarkenG nicht gleichzusetzen. Von der Bekanntheit eines (Internet-) Angebots lässt si…

OLG Stuttgart: name-unternehmensgruppe.de - Ein Domaininhaber kann keinen Namensschutz nach der Prioritätsregel in Anspruch nehmen, wenn er seinem Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen berechtigten Interessen entspricht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Rechtlicher Inhalt eines solchen Anspruches auf Freigabe einer Domain (hier: aus § 12 Satz 1 Var. 2 BGB) ist nicht die Übertragung der Domain, sondern, dass der Anmelder gegenüber der zuständigen Vergabestelle die Löschung der Registrierun…

postbank24.com

domainblog / Ebenfalls bei jurpc.de, freilich als html-Text, die Entscheidung des LG Köln über die Domain postbank24.de:1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Sc…

OLG Hamburg: Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung

Vertretbar Weblawg / OLG Hamburg, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 5 U 141/04 - Erstbegehungsgefahr einer Markenverletzung bei bloßer Domain-Registrierung (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bloße Registrierung einer aus einem markenrechtlich geschützten Begriff bestehend…

KG Berlin: tschechiche-republik.com - Die unbefugte Nutzung der Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain .com als Internet-Domain stellt einen unbefugten, eine Zuordnungsverwirrung hervorrufenden Namensgebrauch zum Nachteil des be

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Namensanmaßung liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt. Im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Inte…

Namensbestreitung durch Domainregistrierung

muepe.de | weblog peter müller / Während es seit Langem weitgehend unbestritten ist, dass die Verwendung eines fremden Namens in einer Internet-Domain eine Namensanmaßung nach § 12 BGB sein kann und somit vom Berechtigten verboten werden kann, ist die Beurteilung, ob diese Sachve…

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