OLG Hamm: Pflichtangaben in iPhone Apps - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für die fehlende Anzeige von gesetzlichen Pflichtangaben bei mobilen Darstellungsformen.

1. Werden Angebote auf einer Internet-Handelsplattform durch deren Betreiber (automatisch) auch für den Abruf auf mobilen Endgeräten optimiert und zur Verfügung gestellt (hier: auf dem Apple iPhone bzw. iPod Touch im Rahmen einer sog. App) und werden beim mobilen Abruf bzw. bei der mobilen Darstellung gesetzliche Pflichtangaben (hier: zum Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangaben) nicht angezeigt, haftet der an der Internet-Handelsplattform teilnehmende Anbieter des jeweiligen Angebots für solche Verstöße wettbewerbsrechtlich verschuldensunabhängig. 2. Eine unlautere Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregeln (§§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG) setzt allein ein objektiv rechtswidriges Verhalten vora…

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Themen: Iphone , Olg Hamm

Erschienen 30. Juli 2010 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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