OLG Hamm gegen Online-Shop für Kirschkernkissen: Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht und Versandkostenangabe
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 4 U 51/09 – Der Fall betrifft Abmahngründe, die leider immer noch in der Praxis auftauchen. Red.
Leitsätze:
Sind Drittinteressen (hier: Verbraucherschutz) berührt, kann der Verletzer dem Verletzten nicht vorhalten, dass dieser sich
seinerseits in gleicher Weise wettbewerbswidrig verhalte. Denn die ebenfalls zu schützenden Verbraucherinteressen bestehen unabhängig
davon, ob sich der Verletzer selbst in gleicher Weise wettbewerbswidrig verhält. Ein Verzicht auf die Mitteilung der Widerrufsbelehrung
kann nicht mit einem angeblichen Platzmangel begründet werden. Es liegt keine Bagatelle i.S.d. § 3 UWG a.F. und n.F. vor, wenn es geht
um grundlegende Verbraucherinformationen geht und außerdem eine Nachahmungsgefahr besteht. Der durchschnittliche Verkäufer rechnet im
zwar mit zusätzlichen Liefer- und
Versandkosten, so dass es genügt, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer
gesonderten Seite gemacht werden. Diese Seite muss aber noch vor Einleitung des Bestellvorganges notwendig aufgerufen werden.
Als eine Besonderheit ist u. a. zu erkennen, dass in der Entscheidung die Formulierung „Versicherter Versand […]“ (ohne weitere
Aufklärung gegenüber Verbrauchern über die Gefahrtragung beim Fernabsatz) ergangen ist.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
OLG Hamm: Internet-Shop und Belehrung über Widerruf- und Rückgaberecht; Versandkosten
OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 4 U 51/09
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21. Januar 2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – für Handelssachen – des Landgerichts abgeändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6
Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im
Fernabsatz auf der Internethandelsplattform *Internetadresse1* und/oder *Internetadresse2* Kirschkernkissen und andere Wärmekissen
anzubieten,
1. ohne rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf das Bestehen eines Widerrrufs- bzw. Rückgaberechts, sowie die
Bedingungen, Einzelheiten der Ausführung und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hinzuweisen, und/oder 2. ohne vor
Einleiten des Bestellvorgangs anzugeben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe für die angebotenen Waren anfallen und/oder 3. ohne anzugeben, ob der genannte Preis
die Mehrwertsteuer enthält, [...]
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
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