OLG Hamm: Online-Garantien ohne näheren Angaben zur Garantie sind wettbewerbswidrig
Nach einem Urteil des vom 24. Novemver 2009 (Az.: 4 U 148/09) sind unzureichende, unklare
Online-Garantien wettbewerbswidrig, wenn die vom Gesetz geforderten genauen Angaben zu den Garantiebedingungen nicht gemacht werden.
Bei diesem Urteil geht es mal wieder um zwei Mitbewerber aus dem Internethandel. Gegenstand des Verfahrens war ein Angebot auf der
Internetplattform eBay, in dem pauschal mit “2 Jahre Garantie” geworben wurde.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass derjenige, der Garantien einräumt, auch die zugrunde liegende Norm des § 477 BGB einzuhalten
habe. § 477 BGB ist eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer, hier der Verbraucher, das
Marktverhalten zu regeln. Es ist eine Sonderbestimmung für die Abfassung von Garantien. Insofern liege ein Verstoß gegen § 477 Abs. 1
BGB vor. Die Bewerbung mit einer zweijährigen Garantie ohne die vom Gesetz geforderten genauen Angaben zu den Garantiebedingungen
erfülle gerade nicht die Voraussetzungen des § 477 BGB.
Hinzu komme, dass mit der zur
Garantie nicht auf die gesetzlichen Rec…
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