Alle Blogs » OLG Hamm: Kataloghinweise “Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich” stellen keine AGB dar.

OLG Hamm: Kataloghinweise “Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich” stellen keine AGB dar.

am 25.06.2008 von http://damm-legal.de

OLG Hamm, Urteil vom 29.11.2007, Az. 17 U 91/07
§§ 133, 157, 305 Absatz 1, 305 c Absatz 2, 434 Absatz 1 Satz 3 BGB, § 1 UKlaG, §§ 91, 708 Nr. 10, 711, 543 Absatz 2 Nr. 1 ZPO
Diese Entscheidung ist nur mit Vorsicht auf Warenangebote bei eBay, Amazon oder in einem Onlineshop zu übertragen, da sie sich auf einen gedruckten (!) Katalog bezog und dies die juristische Argumentation wesentlich beeinflusst hat.
Das OLG Hamm ist der Ansicht, dass die Kataloghinweise “Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich” keine AGB darstellen. Zunächst führte das Oberlandesgericht aus, welche Gesichtspunkte dagegen sprechen, dass überhaupt AGB vorliegen. Aus der Sicht eines beworbenen Kunden ziele eine solche Klausel nicht auf den Ausschluss oder eine Verkürzung von Gewährleistungs- oder Rücktrittsrechten, wofür das OLG Hamm die Rechtsprechung des BGH NJW 1997, 1780 bemühte. Die Hinweise seien auch nicht wettbewerbswidrig. Der Katalog enthalte kein verbindliches Angebot [Red.: was z.B. bei eBay gerade der Fall ist]. Der Kunde könne nicht davon ausgehen, dass ein Leistungsangebot der Beklagten noch in der abgedruckten Form bestehe bzw. zutreffend wiedergegeben sei. Etwaige Irrtümer bei der Textabfassung und dem Druck könnten auch nicht ausgeschlossen werden, darauf müsse der Anbieter hinweisen können.
Es wird ein für den Onlinehandel mit elektronischen Katalogen wichtiger Hinweis erteilt: “Produktkataloge wie der vorliegende sind regelmäßig auf einen längeren Angebotszeitraum ausgelegt. Insofern ist es üblich und nicht ungewöhnlich, dass die beworbenen Produkte sich in dieser Zeit verändern und nicht zu gewährleisten ist, dass die angepriesenen Waren bzw. Dienstleistungen nach einiger Zeit noch in …

Die Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich stellen keine AGB dar!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. So handele es sich bei lebensnaher B…

OLG Hamm: Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich - Die Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich in einem Produktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Hinweise Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich in einem Produktkatalog stellen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. 2. Die Legaldefinition der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt gemäß § 305 Absatz 1 BGB…

OLG Hamm: Der Satz ... Änderungen und Irrtümer vorbehalten, Abbildung ähnlich, stellen keine AGBs dar

Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 29.11.2007 – 17 U 91/07 hat das OLG Hamm entschieden, dass die Fussnote mit dem Inhalt „... Änderungen und Irrtümer vorbehalten, Abbildung ähnlich“ keine AGBs darstellen. Daher scheidet auch eine Inhaltskontrolle du…

OLG Hamm: Zu den Anforderungen an eine AGB-Klausel

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Häufig sind AGB-Klauseln und deren Auslegung Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten. Dabei ist in der Rechtsprechung ohnehin umstritten, ob ein Verstoß gegen Vorschriften zur Vertragsgestaltung überhaupt einen Wettbewerbsver…

OLG Hamm: Bemerkungen auf der Produktseite eines Kataloges sind keine AGB

Handakte WebLAWg / In einem Urteil des OLG Hamm vom 29.11.2008 (Az. 17 U 91/07) hatten die Richter über Bemerkungen auf den Produktseiten eines Kataloges zu entscheiden. Im vorliegenden Sachverhalt hatte der Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer gegen…

OLG Frankfurt a.M.: Telefonnummer in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2004, Az. 6 U 158/03 § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 UWG Das OLG Frankfurt a.M. vertritt die Ansicht, dass die im Bereich der Rücksendeadresse einer Widerrufsbelehrung enthaltene Telefonnummer wettbewerbswidrig i…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Dr. Damm & Partner RAe

Recht des Onlinehandels

» Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »