OLG Hamm: Irreführende Werbung im E-Commerce

Das OLG (Urteil vom 17.03.2009, Az.4 U 167/08) hat einen Wettbewerbsverstoß in dem von dem Unternehmer verwendeten Hinweis:

“Lieferzeit auf Nachfrage”

gesehen.

Vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils vom 7. April 2005 - I ZR 314/02 ist dies nur konsequent. Danach urteilte der BGH, dass der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnitts…

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Themen: E-commerce , Olg Hamm
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 23. Juni 2009 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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