OLG Hamm: „Gewerbsmäßiger Betrug“ kein eigener Tatbestand

Gewerbsmäßiger Betrug / Freiheitsstrafe / Internethandel / Sprungrevision / Gesamtschaden / Strafzumessung / Regelbeispiel OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, Az.: III – 5 RVs 40/11

Das Amtsgericht Essen hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Betrugstaten im Internethandel begangen. Gegen dieser Entscheidung legte der Angeklagte Sprungrevision ein.

Dazu das OLG:

“Das Landgericht hat in den 20 abgeurteilten Fällen jeweils ausgehend vom Strafrahmen eines besonders schweren Falles des Betruges Einzelstrafen von jeweils sechs Monaten verhängt und dabei zunächst verkannt, dass gem. § 263 Abs. 4 StGB i.V.m. § 243 Abs. 2 StGB ein besonders schwerer Fall des Betruges ausgeschlossen ist, wenn sich die Tat lediglich auf eine Vermögensverschiebung von geringem Ausmaß bezieht. Als gering sind nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm Schäden bis etwa 50,00 EUR anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 3145; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 536). Jedenfalls bei den festgestellten Schäden in Höhe von 32,86 EUR (Fall 13 inkl. Versandkosten) und von 48,90 EUR (Fall 14 inkl. Versandkosten) hätte das Amtsgericht zwingend den Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 1 StGB zugrunde legen müssen. Feststellungen dahingehend, dass die subjektiv erstrebte Bereicherung oberhalb der Geringwertigkeitsgrenze gelegen hätte, sind nicht getroffen worden. Es ist auch davon auszugehen, dass die Einzelstrafen deutlich geringer ausgefallen wären, wenn dem Tatrichter bewusst gewesen wäre, dass die unwiderlegbare Gegenindikation des § 243 Abs. 2 StGB die Annahme der besonderen Schwere dieser Fälle ausschließt.”

“Zwar war hier die Annahme besonders schwerer, weil gewerbsmäßig begangener Fälle grundsätzlich denkbar, weil die Geringwertigkeitsgrenze, wenn man sie bei 50,00 EUR zieht, überschritten war. Es ist aber schon zweifelhaft, ob das Amtsgericht überhaupt erkannt hat, dass von der Erfüllung des Regelbeispiels des § 263 Abs. 3 5. 2 Nr. 1 StGB nur eine Indizwirkung ausgeht, die durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden kann. Ferner hat es ersichtlich nicht bedacht, dass beim Betrug für die Strafzumessung vor allem die Schadenshöhe ausschlaggebend ist (zu vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245; BGHSt 36, 320, 325; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 263 Rdnr. 207) und beim gewerbsmäßigen Betrug selbst bei zahlreichen vorge-worfenen Fällen ein besonders schwerer Fall dann nicht in Betracht kommt, wenn der Schaden die Geringwertigkeitsgrenze nur knapp übersteigt, der Gesamtschaden relativ gering war und gewichtige zugunsten des Täters sprechende Umstände vorliegen (zu vgl. BGH wistra 2001, 303 f; KG Berlin,Beschluss vom 13.01.2010 — 1 Ss 465/09 -).”

Damit stellt das OLG fest, dass ein besonders schwerer Fall dann ausscheiden muss, wenn der Schaden …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ebay , Rechtsanwalt , Schäden , Stgb , Revision , Betrug , Landgericht , Olg Hamm , Strafzumessung , Internethandel , Essen , Regelbeispiel , Gewerbsmässiger Betrug

Erschienen 12. Dezember 2011 auf http://www.strafrecht-bundesweit.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

KG – kein gewerbsmäßiger Betrug auch bei Vielzahl von Fällen

Mit Fug und Recht | 2. Juni 2010 — Das Amtsgericht Tiergarten hatte die Angeklagte wegen gewerbsmäßig begangenen Betruges in 19 Fällen zu Freiheitsstrafen von je…

Na, wer hat sich denn da verlesen?

RA Dr. Böttner | 8. Dezember 2011 — Betäubungsmittel / Minderjährige / gefährliche Körperverletzung / Freiheitsstrafe / gewerbsmäßiges Handeln / geringe Menge / …

KG Berlin: Zum Diebstahl in einem besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StGB

RA Dr. Böttner | 3. April 2012 — KG Berlin, Urteil vom 28.11.2011, Az.: (4) 1 Ss 465/11 (271/11) Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten wegen Diebstah…

BGH: Zur Aufklärungshilfe nach § 46b StGB

RA Dr. Böttner | 1. März 2012 — BGH, Beschluss vom 30.08.2011, Az.: 2 StR 141/11 Das Landgericht Erfurt hat die Angeklagte wegen gewerbs- und bandenmäßigen B…

Strafrecht: Opferbezogene Berechnung des Vermögensverlustes großen Ausmaßes beim besonders schweren Fall des Betruges

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 25. Januar 2012 — Schädigt ein Betrüger durch tateinheitlich begangene Betrugshandlungen eine Vielzahl von Geschädigten, so kommt es auf die Frag…

Brandstiftung Minder Schwerer Fall: Schnittstelle “Besondere Schwere der Schuld” und “minder schwerer Fall”

Heymanns Strafrecht Online Blog | 22. Juli 2010 — Eigentlich m.E. keine Besonderheit, auf die das OLG Hamm in seinem Beschl. v. 08.06.2010 – III 3 RVs 6/10 - zur Strafzumessu…

BGH: Wert des Einziehungsgegenstandes muss bei der Strafzumessung beachtet werden

RA Dr. Böttner | 28. Dezember 2011Einfuhr von Betäubungsmitteln / Freiheitsstrafe / Einziehung / Strafzumessung / Nebenstrafe BGH, Beschluss vom 20.07.2011, Az…

“Unfallflucht” – schwere Folgen führen zu höherer Strafe

Heymanns Strafrecht Online Blog | 30. März 2012Strafzumessung beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Damit befasst sich der OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.11.20…

BGH: Minder schwerer Fall des Totschlags gem. § 213 StGB

RA Dr. Böttner | 13. Oktober 2011Strafverteidigung / Revision / versuchter Totschlag / Freiheitsstrafe / minder schwerer Fall / Provokation BGH, Beschluss v…

BGH: Zu einer Drogentherapie als Aspekt der Strafzumessung

RA Dr. Böttner | 5. Oktober 2011Betrug / Freiheitsstrafe / EC-Karte / Strafvollstreckung / Strafzumessung / Drogentherapie BGH, Urteil vom 03.05.2011, Az.…

Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg - Aktuelle Nachrichten, Entscheidungen und Informationen zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner

Im Anwalt & Strafverteidiger Blog Hamburg finden Sie aktuelle Entscheidungen, Informationen und Nachrichten zum Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bereitgestellt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner


Betrug, Betrugdelikte, § 263 StGB | Rechtsanwalt Strafverteidiger Hamburg | Vermögensschaden, Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, rechtswidrig, Stoffgleichheit, Vermögensvorteil |

Hier finden Sie weitere Informationen zum Betrug nach § 263 StGB und weiteren Sonderformen wie Subventionsbetrug, Trickbetrug, Kreditbetrug, Spendenbetrug, Dreiecksbetrug, Sachbetrug und den einzelnen Tatbeständen wie der Vermögensverfügung