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OLG Hamm: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung - Eine vorvertragliche Information des Verbrauchers gem. § 312c Abs. 1 BGB mit der Formulierung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung genügt nicht den gese

am 23.08.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift.
Danach muss auch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen
seiner Ausübung informiert werden. Zu diesen Bedingungen gehört auch die Widerrufsfrist.
Angesichts der entscheidenden Bedeutung dieser Frist für den Verbraucher muss diese Information
präzise sein. Dazu gehört vor allem, dass jeder Eindruck vermieden werden muss, dass bereits
diese vorvertragliche Information irgendwelche Fristen in Lauf setzen kann.
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2. Eine vorvertragliche Information des Verbrauchers gem. § 312c Abs. 1 BGB mit der Formulierung Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist wettbewerbswidrig.
Einer derartigen Fristenklausel fehlt jeder Hinweis darauf, dass die eigentliche - Frist auslösende - Belehrung
des Käufers/Verbrauchers über sein Widerrufsrecht erst mit einer Belehrung in Textform (etwa mit der eigentlichen Bestellung)
erfolgen kann.
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3. Die Fassung einer Klausel mit dem Inhalt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung
legt es nahe, die Betonung …

OLG Hamm: Widerrufsbelehrung im Internethandel - Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewer

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. <br><br> 2. Aus § 312 d A…

LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt …

Widerrufsfrist mal wieder

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das OLG Hamm hat der ausufernden Rechtsprechung zur Widerrufsbelehrung bei Online angeschlossenen Verträgen eine neue Entscheidung hinzugefügt: Die beanstandete Klausel “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” in ihre…

OLG Düsseldorf: Beginn der Widerrufsfrist im online-Handel nicht frühestens mit Erhalt der Belehrung in Textform – Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.10.2007, Az. I-20 U 107/07

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Düsseldorf hat eine überzeugende Entscheidung zur Problematik folgender Widerrufsbelehrung zum Fristbeginn getroffen: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“ Hier fol…

Widerrufsbelehrung im Internethandel

Handakte WebLAWg / Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. (…) Ob und inwieweit sic…

Die rechtmäßige Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer die Formulierung der Musterwiderrufsbelehrung aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ verwendet, verhält sich zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichts…

OLG Düsseldorf: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung - Bei der Lieferung von Waren markiert erst der Erhalt der Ware den Fristbeginn

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zu den Bedingungen, über die der Unternehmer nach §§ 312c Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren hat, gehört vor allem eine klare Information über den Beginn und die Dauer und die Berechnung der Widerrufsfrist. <br…

eBay-Widerrufsbelehrung: Die Verwirrung ist komplett

LBR-Blog / Es begann in Berlin mit dem dortigen Kammergericht. Dort war man der Meinung, dass die Formulierung innerhalb der Widerrufsbelehrung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen genüge, da die Wider…

Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 1

auchRecht.de / Es hat sich mittlerweile u.a. halbwegs herumgesprochen, daß bei Internetgeschäften zwischem einem Unternehmer und einem Verbraucher letzterer über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren ist, die Regelung auch für Onlineauktionen gilt, die…

Widerrufsbelehrungen bei ebay sind oft falsch: Teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen

Olpe und Recht / Guter Wille und beste Absichten eines gewerblichen Verkäufers bei ebay reichten nicht aus: das OLG Hamm (Beschl. v. 15.03.2007 - Az. 4 W 1/07) entschied: Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt “Die Frist beginnt frühestens mit Er…

OLG Hamburg: Verstoß gegen Musterwiderrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 12.09.2007 - Az.: 5 W 129/07) hat entschieden, dass die Einhaltung der Musterwiderrufsbelehrung nicht zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann.Es ging dabei um den Satz Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Bele…

Wann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Geht es um das fernabsatzrechtliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, stellt sich eine Vielzahl von Detailfragen, die oftmals unterschiedlich durch die Gerichte beurteilt werden. Noch lange nicht sind die sich ergebenden Fragen höchstrichterli…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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