OLG Hamm: Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil sind nicht von der Äußerung “Keine Werbung” erfasst

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2011, Az. I-4 U 42/11§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Einlegung von kostenlosen Zeitungen und Anzeigeblättern in Briefkästen mit dem Aufkleber “Keine Werbung” keinen Wettbewerbsverstoß gegenüber Verteilern von gewerblicher Prospektwerbung darstellt. Das Gericht führte dazu aus, dass die auf Werbeprospekte bezogene ablehnende Willensbekundung dabei nicht so auszulegen sei, dass den betreffenden Verbrauchern auch Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil als solche unerwünscht wären. Der Begriff “Werbung” habe keinen eindeutigen Erklärungsinhalt und lasse somit für den Verleger eines Anzeigenblattes nicht sicher erkennen, ob derjenige, der keine Werbeprospekte im Briefkasten haben wolle, auch den Einwurf von Anzeigenblättern ausschließen wolle oder nicht. Auch Zeitungsbeilagenwerbung, die regelmäßig mit dem Bezug von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften verbunden sei, werde von dem Sperrvermerk nicht erfasst. Zum Volltext der Entscheidung:

Oberlandesgericht Hamm

Urteil

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Januar 2011 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Gründe

I.

Die Klägerin verteilt gewerblich Prospektwerbung von Unternehmen an Haushalte im Münsterland und auch in Hamm. Die Beklagte vertreibt in Hamm, Ahlen, Beckum und Soest zweimal wöchentlich erscheinende kostenlose Anzeigenblätter mit einem redaktionellen Teil. Die Anzeigenblätter werden zusammen mit lose eingelegten Werbeprospekten an die Haushalte verteilt. Die Verteilung erfolgt auch in Briefkästen, an denen sich Aufkleber mit dem Hinweis darauf befinden, dass Prospektwerbung unerwünscht sei.

Die Beklagte verteilte außerdem vor einiger Zeit an Haushalte Aufkleber mit dem Aufdruck “Stadt-Anzeiger + Wochenblatt ja - Werbung NEIN” (vgl. Bl.11).

Die Klägerin sah in diesen Vorgehensweisen einen Wettbewerbsverstoß. Sie ließ die Beklagte mit Anwaltsschreiben vom 19. August 2010 (Bl.19 ff.) erfolglos abmahnen. Mit der Klage hat sie Unterlassung der Verteilung der Anzeigenblätter zusammen mit losen Werbeprospekten in Briefkästen mit Sperrvermerk betreffend den Einwurf von Werbeprospekten, Unterlassung der Verteilung des oben beschriebenen Aufklebers und die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 900,– € bege…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Wettbewerbsverstoß , Uwg , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Wettbewerbswidrig , Olg Hamm , Oberlandesgericht Hamm , Kammer , Werbung , Anzeigenblatt , Beilage , Sperrvermerk , Werbeprospekte
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Hamm: Gilt “Keine Werbung” auf Briefkasten auch für Anzeigenblätter mit redaktionellem Teil?

Kurz Pfitzer Wolf | 8. Februar 2012 — Was war passiert?Bei dem vorliegenden Rechtsstreit begehrte eine Vertriebsfirma für gewerbliche Prospektwerbung im Münsterlan…

OLG Hamm: Aufkleber "Keine Werbung" auf Briefkästen bezieht sich nicht auf kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Januar 2012 — OLG Hamm Urteil vom 14.07.2011 I-4 U 42/11 Das OLG Hamm hat entschieden, dass sich ein Aufkleber mit dem Aufdruck "Keine Werbung" …

"Keine Werbung" gilt nicht für Anzeigenblätter

kanzlei.biz | 27. Februar 2012 — Eigener Leitsatz: Die Verteilung von Anzeigenblättern zusammen mit lose eingelegten Werbeprospekten an Haushalte, die durch ein…

Aufkleber “Keine Werbung” gilt nicht für kostenlose Zeitschriften und Anzeigenblätter

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 9. Januar 2012 — Die Kollegen von Beckmann und Norda Rechtsanwälte weisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Urteil vo…

Oberlandesgericht Hamm spricht Urteil zur „Briefkastenwerbung“

it-recht-deutschland | 27. Januar 2012 — Laut einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm durch den 4. Zivilsenat (Az.: I-4 U 42/11) vom Juli 2011 im Bereich …

OLG Hamm: Aufkleber “Keine Werbung” gilt nicht für Anzeigenblätter

Peter Kehl | 20. Dezember 2011 — Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.07.2011 (Az. 4 U 42/11) soll es keine unzumutbare Belästigung von Verbrauc…

Mach Dir ein Bild von der BILD-Werbung: Der Preis von Briefkästen, Schenkungen, Verboten und Abmahnungen.

PETRINGS.DE | 21. Januar 2012 — Ein werbliches Sonderprodukt der BILD-Zeitung sorgt aktuell für - z. T. negative - Furore in den Medien. Die "geburtstagskindische…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

BGH: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig

IP|Notiz | 1. April 2010 — Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung m…