OLG Hamm: Angebote unter wap.ebay.de können gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen / Update zu LG Bochum
OLG Hamm, vom 16.06.2009, Az. I-4 U 59/09 §§ 3, 4 Nr.
11 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Fehlen von gesetzlichen Pflichtinformationen in der aktuellen WAP-Darstellungsmodus bei eBay
(wap.ebay.de) gegen das
verstößt. Eine ausführliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet. Das folgt damit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. (Link:
OLG FFM), LG Berlin (Link: LG Berlin) und LG Köln (Link: LG Köln). eBay hat zwischenzeitlich die im WAP-Modus verändert. Dies allein reicht für ein wettbewerbsrechtlich konformes
Angebot nicht aus, da die notwendigen Informationen vom jeweiligen Onlinehändler an richtiger Stelle der Artikelbeschreibung auch
eingesetzt werden müssen. Oberlandesgericht Hamm
Urteil
In dem Rechtsstreit … gegen …
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 16.06.2009 durch … für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21.01.2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - für Handelssachen - des Landgerichts abgeändert.
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben,
es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6
Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform
wap.ebay.de und/oder mobil.ebay.de [Waren] anzubieten,
1.…
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