OLG Hamm: Basics zum Rotlichtverstoß
beck-blog | 26. November 2010 — Das OLG Hamm, Beschl. v. 02.11.2010 - III - 4 RBs 374/10 hat einmal mehr Stellung bezogen zu den Anforderungen an die tatsächli…
Das Oberlandesgericht Hamm führt in einem Beschluss vom 02.11.10 zu einem Urteil des Amtsgerichts Borken über einen Rotlichtverstoß folgendes aus:
“Die im Ergebnis zu knappen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen (fahrlässigen) Rotlichtverstoßes nicht. Soweit ein solcher Verstoß nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft begangen worden ist, was hier nicht erkennbar ist, sind jedenfalls näherer Ausführungen zur Dauer der Gelbphase sowie zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich sowie möglicherweise auch dazu, wie weit der Betroffene mit seinem Fahrzeug noch von der Ampel entfernt war, als diese von Gelb- auf Rotlicht umschaltete. Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich nämlich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltgebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind derartige Feststellungen in der Regel entbehrlich, da hier von einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h und einer Gelblichtdauer von 3 Sekunden ausgegangen werden kann.
Das angefochtene Urteil enthält keinerlei Feststellungen zur Schuldform, auch im Tenor des Urteils nicht.
Weiter waren Feststellungen dazu erforderlich, ob der Betroffene in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich eingefahren ist oder nicht. Entsprechende Feststellungen hätten nach der Aussage des Zeugen F. nicht fern gelegen, da dieser dem Betroffenen “nachgefahren” sein will.
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass ein einfacher Rotlichtverstoß dann anzunehmen ist, wenn die Lichtzeichenanlage beim Vorbeifahren durch einen Betroffenen Rotlicht gezeigt hat (und der Betroffene in den geschützten Bereich eingefahren ist), bei der Frage, ob bereits mehr als 1 s Rotlicht geherrscht hat, dagegen auf das Überfahren der Haltelinie ab…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. November 2010 auf http://www.raflauaus.de.
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