OLG Hamm: 5 % über Basiszinssatz = 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 5.4.2005 entschieden, dass die Formulierung "5 % über dem Basiszinssatz" im Sinne des Gesetzeswortlautes des § 288 I BGB zu verstehen ist. Demnach hatte der Schuldner in dem konkreten Fall nicht Zinsen in Höhe von 105 % des Basiszinssatzes, sondern Zinsen in Höhe der Addition von 5 % mit dem Basiszinssatz zu leisten. Das OLG Hamm begründet seine Entscheidung damit, "dass die Formulierung 5 % über dem Basiszinssatz ... stets wie selbstverständlich mit der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gleichgesetzt" wird. Die konkrete Auslegung des dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhaltes hätte ergeben, dass die Parteien den gesetzlichen Zinssatz beanspruchen bzw. zusprechen wollten. Im vorliegenden Fall hatten die Parteien in einem V…

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Themen: Zinsen , Olg Hamm , Basiszinssatz , Prozentpunkte über Dem Basiszinssatz

Erschienen 1. August 2005 auf http://deyerler.blogspot.com.

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