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OLG Hamburg: Zur Auslegung von § 5 TMG

am 22.05.2008 von http://log.handakte.de/

In einem Beschluss vom 03.04.2007 (Az. 3 W 64/07) hatte sich das OLG Hamburg mit der Auslegung des in § 5 TMG enthaltenen Tatbestandsmerkmals „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ zu beschäftigen.
An dieses Merkmal und das Vorliegen der Geschäftsmäßigkeit knüpfen sich umfangreiche Impressumspflichten für die Betreiber von Internetseiten an. Das Problem: Würde man die Regelung nur nach ihrem Wortlaut auslegen, dann wären die meisten deutschen Internetseiten nicht impressumspflichtig. Denn danach müssten die Telemedien direkt gegen Entgelt erbracht werden und die Tatsache, dass die angebotenen Waren oder Dienstleistungen kostenpflichtig sind, würde nicht ausreichen um die an § 5 TMG geknüpften Pflichten auszulösen.
Das OLG Hamburg entschied jedoch, dass …

Impressum nach neuem TMG und das Merkmal “gegen Entgelt angebotene Telemedien”

Handakte WebLAWg / Gemäß dem neuen TMG bedeutet das Normelement “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” nicht, dass Telemedien selbst entgeltpflichtig angeboten werden müssen. Die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass…

OLG Hamburg: Auslegung des Merkmals in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 03.04.2007 - Az. 3 W 64/07) hatte über die Auslegung des Merkmals in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien zu entscheiden.Zum 01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten und hat damit das TDG und de…

Impressumspflichten für die Homepage

JuracityBlog / In der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien sind nicht nur kostenpflichtige Internetangebote. Sondern von der für Telemedien dieser Art geltenden Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind lediglich rein private, also nicht komm…

OLG Hamburg stellt Impressumspflicht klar

RA Kadelke / Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung mit der Frage, wann und in welcher Form Internetangebote ein Impressum oder Pflichtangaben oder beides (das sind zwei verschiedene Dinge) beinhalten müssen. Bezogen auf das Impressum bei den…

OLG Düsseldorf: Auslegung des Merkmals in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.12.2007 - Az.: I-20 U 17/07) hatte über die Auslegung des Merkmals in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien in § 5 Telemediengesetz (§ 5 TMG) zu entscheiden.Zum 01.03.2007 ist das neue Telemediengesetz in Kr…

Hanseatisches OLG: Verstoß gegen Impressumspflichten - Die fehlenden Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß d

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halte,…

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