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OLG Hamburg zum Thema: Unfreie Rücksendungen

am 20.07.2008 von http://log.handakte.de/

In einem aktuellen Beschluss vom 24.1.2008 hat das OLG Hamburg erneut entschieden, dass die Verwendung von Klauseln in den AGB oder der Widerrufsbelehrung unzulässig sind, die eine Annahme von unfreien Rücksendungen ausschließen.
Das Gericht erklärte, dass eine solche Klausel unzulässig und wettbewerbswidrig sei, da sie das dem Verbraucher gesetzlich eingeräumte Widerrufsrecht einschränke. Der Unternehmer habe schließlich die Pflicht den Verbraucher richtig und vollständig über die Folgen und die Rücksendekosten des Widerrufs zu informieren. Eine solche Klausel ist vielmehr dazu geeignet den Kunden darüber im Unklaren zu lassen, wer die Rücksendekosten zu tragen hat.
Denn generell gilt, dass der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung der Ware …

Hanseatisches OLG: Unfreie Pakete werden nicht angenommen - Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen, nach der unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, verstößt gegen § 357 Abs. 2 Satz 2

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher klar und verständlich unter anderem über die Rechtsfolgen des Widerrufs- und des Rückgaberechts zu informieren. Dazu gehört eine zutreffende Aufklärung über die Kos…

“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig

auchRecht.de / Nach einem Beschluß des OLG Hamburg vom 30.1.2007 - 5 W 15/07 - ist die bei Ebay gleichfalls sehr beliebte Klausel unzulässig, mit welcher die Annahme der Rücksendung und damit das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht wird, daß die Ware nicht u…

Unfreie Rücksendung erlaubt

LawBlog / “Unfrei zurückgesandte Waren werden nicht angenommen”, ist eine beliebte Formulierung in Widerrufsbelehrungen. Sie findet sich bei Online-Händlern ebenso wie bei ebay-Verkäufern. Das Oberlandesgericht Hamburg hält die Regelung für un…

Hanseatisches OLG: Frankierbitte - Eine Klausel, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbraucher nicht darüber, wer die

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhändlers, in der es heißt Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. täuscht den Verbra…

Versandkunden sollen Rücksendekosten tragen

advobLAWg / Nach einer Meldung von Heise-Online soll sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat darauf verständigt haben, dass Kunden von Versandhäusern und Online-Händlern künftig auch dann mit den Kosten für die Rücksendung von Waren bela…

Darf ich bitten? Unfreie Ware und kein Ende...

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Fast jeder Unternehmer kennt das Problem: Wenn im Falle eines fernabsatzrechtlichen Widerrufs schon die Kosten der Rücksendung tragen sind, dann aber von Seiten des Verbrauchers "bitte" niedrig ansetzen, oder? Unternehmer fürchte…

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