OLG Hamburg: Wettbewerbswidrige Nutzung fremder Geschäftsbezeichnung

JurPC: Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil v. 14.04.05 (Az.: 5 U 74/04) - “advanced-microwave-systems” “Die Anmeldung von vier Domain-Namen, die die Geschäftsbezeichnung eines Mitbewerbers in unterschiedlichen Schreibvarianten und mit verschiedenen Top-Level-Domains enthalten, stellt sich jedenfalls dann als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung dar, wenn Internetnutzer, die diese Domains im Internet aufsuchen, auf die Domain des Verletzers umgeleitet werden. An der [...]

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Themen: Olg Hamburg , Top Level Domains , Hanseatisches Oberlandesgericht

Erschienen 2. März 2006 auf http://www.agit-sh.de/dur/.

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