OLG Hamburg: Werbegeschenk mit fremder Marke stellt keine “ernsthafte Markenbenutzung” dar

OLG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, Az. 3 U 212/08 §§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 826 BGB; §§ 26 Abs.1, Abs. 3; 49 Abs. 1, Abs. 3; 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Taschenrechner, USB-Sticks, mobile Ladegeräte für Handys sowie Laserpointers mit der (für ihn fremden) Marke “METRO” als Werbegeschenke in den Verkehr bringt, zwar gemäß § 26 MarkenG von der Marke Gebrauch macht, hierin jedoch keine ernsthafte Markennutzung zu erkennen ist. Die Abgabe von Produkten zu Werbezwecken diene - ebenso wie die Gratiszugabe im Fall „Silberquelle/Maselli” - gerade nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt; die Klägerin werbe mittels der Abgabe allenfalls für ihre Unternehmensgruppe oder die von dieser erbrachte Handelsdienstleistung.

Nach der Rechtsprechung des EuGH seieine Benutzung ernsthaft im Sinne der MRL, wenn sie zur Erschließung oder Sicherung eines Absatzmarktes erfolge, sofern es sich nicht um eine symbolische, allein der Rechtserhaltung dienende Benutzung handele (etwa GRUR 2006, 582, 584 - The Sunrider Corp.). Diese Beurteilung habe anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu erfolgen, durch die die wirtschaftliche Verwertung der Marke im Geschäftsverkehr belegt werden könne, insbesondere eine Nutzung, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werde, Marktanteile für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder hinzuzugewinnen, ferner die Art der Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Markenbenutzung (EuGH a.a.O. Tz. 70).

Auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Warenvertriebs komme es nach Auffassung des EuGH allerdings nicht an, weshalb auch die Benutzung von Marken durch einen Idealverein, der karitative Waren oder Dienstleistungen mit hierfür eingetragenen Marken kennzeichne, im Sinne der MRL dazu dienen könne, für seine (karitativen) Waren oder Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen (EuGH, Urteil vom 09.12.2008, Az. C-442/07, GRUR 2009, 156, Tz. 16ff. - Verein Radetzky-Orden).

Die Eignung zur Erschließung oder Sicherung eines Absatzmarktes sei allerdings zu verneinen, wenn Werbegegenstände als Belohnung für den Kauf anderer Waren und zur Förderung von deren Absatz kostenlos verteilt würden. Solche Gegenstände würden nicht mit dem Ziel vertrieben, auf den Markt der Waren derselben Warenklasse vorzudringen; die Anbringung der Marke auf diesen Gegenständen schaffe weder einen Absatzmarkt für diese Waren noch diene sie im Interesse des Verbrauchers der Unterscheidung von Waren anderer Unternehmer (EuGH, Urt. v. 15.1.2009, Rs. C-495/07, GRUR 2009, 410, Tz. 20f. - Silberquelle/Maselli).

Die Klägerin habe geltend gemacht, die genannten Produkte seien ab verschiedenen Zeitpunkten seit 2006 im geschäftlichen Verkehr durch zahlreiche ihrer jeweils n…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Urteil , Marke , Markenverletzung , Olg Hamburg , Hamburg , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Metro , Geschenk , U 212 , Werbegeschenke , Werbegeschenk , Ernsthafte , Markenbenutzung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 12. Juli 2010 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Markennutzung per Werbegeschenk

Rechtslupe | 8. Oktober 2010 — Die Abgabe von mit einer Marke gekennzeichneter Ware als Werbegeschenk durch ein Handelsunternehmen, welches die so gekennzeich…

Werbegeschenke

Rechtslupe | 14. Dezember 2011 — Eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne von § 26 Abs. 1 MarkenG liegt nicht vor, wenn Werbegeschenke als Belohnung für den Kau…

OLG Hamburg: Verwendung als Werbegeschenk keine ernsthafte Markenbenutzung

Dr. Graf | 11. Oktober 2010 — Rechtsnormen: § 3, § 4 Nr. 10, § 5 UWG; § 26 Abs. 1, § 26 Abs. 3, § 49 Abs. 1, § 49 Abs. 3, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Nr. 1 Ma…

BPatG: Die Wortmarke “Flow” und die Wort-/Bildmarke “FlowNow!” sind nicht verwechselungsfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. August 2009 — BPatG, Beschluss vom 29.05.2009, Az. 27 W (pat) 55/09 §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs., 14 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass …

BGH: Verteilung als Werbegeschenk genügt regelmäßig nicht, um die rechtserhaltene Benutzung einer Marke zu begründen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 8. Dezember 2011 — BGH Urteil vom 09.06.2011 I ZR 41/10 Werbegeschenke MarkenG § 26 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 55 Abs. 1 und 2; ZPO § 128 Abs. 2, § 524 A…

BPat: 3D Marke

MarkenBlog | 25. Juli 2006 — In der Beschwerdesache 26 W (pat) 343/03 hatte der 26. Senat des Bundespatentgerichts zur Unterscheidungskraft der nachfolgend …

BGH: POST II - Der Begriff "POST" ist eine Angabe über ein Merkmal von Dienstleistungen i.S. von § 23 Nr. 2 MarkenG deren markenmä…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Juli 2008 — 1. Nach § 23 Nr. 2 MarkenG, der Art. 6 Abs. 1 lit. b MarkenRL umsetzt, gewährt die Marke ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Drit…

BGH: Ausschließlich firmenmäßiger Gebrauch einer als Marke geschützten Zeichenfolge ist keine Markenrechtsverletzung - Schaumstoff…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. November 2011 — BGH Urteil vom 12.05.2011 I ZR 20/10 Schaumstoff Lübke MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ZPO §§ 91a, 139 Abs. 1 Satz 2, § 156 Abs. 2 Nr. …

EUGH: Kostenlose Beilage reicht für Markenbenutzung nicht

Kurz Pfitzer Wolf | 27. Januar 2009 — Was war passiert? Die Firma Maselli-Strickmode GmbH, ein Modeunternehmen, ist Inhaberin der in Österreich eingetragenen Wortm…

EuGH: Markenbenutzung in vergleichender Werbung - Ein Markeninhaber kann einem Dritten die Benutzung eines mit der Marke identisch…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 15. Juni 2008 — 1. Art. 5 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der…