OLG Hamburg: Webkatalog-Betreiber müssen Inhalte auf leicht erkennbare Gesetzesverstöße überprüfen
am 25.04.2006 von http://www.recht-blog.com
Wer eine Internetplattform betreibt, auf der sich jeder Interessent eintragen kann, ist verpflichtet, die in den Einträgen angebotenen Leistungen zumindest auf leicht erkennbare Gesetzesverstöße zu überprüfen. Dies entschied das Hamburger Oberlandesgericht. In seinem Urteil vom 08.09.2005 wies es darauf hin, dass die Erleichterungen hinsichtlich der Prüfungspflichten für Suchmaschinenanbieter für Betreiber von Webkatalogen nicht gelten.
Quelle: beck [...]
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LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
günstiger.de
muepe.de | weblog peter müller / Will der Inhaber einer Wortmarke verhindern, dass eine bestimmte Domain für einen anderen registriert wird, und weist er hierzu in einem an alle Domain-Server-Betreiber gerichteten Rundschreiben darauf hin, dass ihm alleine diese Domain im Hinblick…
