OLG Hamburg urteilt gegen Google

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied heute zu Gunsten von Giersch, der seinen Service namens “G-mail…und die Post geht richtig ab” weiterhin unter diesem Namen betreiben darf. Google hatte geklagt, weil der Internet-Konzern seinen weltweiten E-Mail-Dienst Gmail …

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Themen: Google , Olg Hamburg

Erschienen 5. Juli 2007 auf http://www.markenblog.de.

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