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OLG Hamburg: Streitwert für Spam-mail 3.000 EUR

am 05.06.2008 von IP|Notiz

Beschluss des OLG Hamburg v. 11.10.07 (14 W 66/07)
Im vorliegenden Streit hatte eine Hamburger Kanzlei einen Spamversender abgemahnt, welcher dieser eine Werbemail unverlangt zugesandt hatte. Das AG hatte den Streitwert auf 6.00 EUR festgelegt. Hiergegen werte sich die Klägerin. Das OLG hat nun den Streitwert auf 3.000 EUR beziffert, mit folgender Argumentation:
Nicht nur die Kosten eines evtl. einzurichtenden Spam-Filters seien zu berücksichtigen. Die Klägerin habe vielmehr deutlich gemacht, dass das Löschen der Spam nicht nur tägliche Arbeitszeit erfordere, sondern auch das Risiko beinhalte, eine relevante E-Mail zu löschen, was im schlimmsten Fall eine Haftung auslösen könne. Dieses Risiko, so das OLG, komme zwar nur durch …

Hanseatisches OLG: Streitwert bei E-Mail-Spam 3.000,00 EUR - Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall von E-Mail-Spam orientiert sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstellers, durch die (unerwünschte) E-Mail-Werbung nicht belästigt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - Az. VI ZR 65/04). Dieses Interesse kann…

OLG Hamburg: Streitwert bei Spam-Mails 3.000,- EUR

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 11.10.2007 - Az.: 14 W 66/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei Spam-Mails bei 3.000,- EUR liegt:Zutreffend gehen Amts- und Landgericht davon aus, dass sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstell…

KG Berlin: Streitwert bei E-Mail-Spam 7.500,- EUR

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 12.05.2006 - Az.: 5 W 93/06: PDF via aktiv-gegen-spam.de) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal verdeutlicht, dass es bei E-Mail-Spam an einem Streitwert von 7.500,- EUR festhält:Zwar entsteht bei einem nur einmal…

OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten bei E-Mail-Verkehr & Spam-Mails

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 24.05.2006 - Az.: I-15 U 45/06) hatte über einen aktuellen Spam-Fall zu entscheiden.Die Antragstellerin, eine Anwaltskanzlei, hatte von der Antragsgegerin, einem Unternehmen, unverlangt eine Werbe-Mail zugesandt bekommen…

LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500

spam-abwehren.de / LG Berlin: Streitwert für 1 Spam-E-Mail in der Hauptsache EUR 7.500 Im Nichtabhilfebeschluss vom 08.05.2007 bestätigt die 15. Kammer des Landgerichts Berlin seine Rechtsprechung  zu den Streitwerten auch einzelner Spam-E-Mails…

LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500

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Christoph Endell

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