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OLG Hamburg: Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung 5.000,00 EUR

am 28.07.2008 von http://damm-legal.de

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.11.2007, Az. 3 W 196/07
§ 3 ZPO, § 12 Abs. 4 UWG
Das OLG Hamburg ist der Rechtsansicht, dass der Streitwert einer Unterlassungsklage wegen fehlender Widerrufsbelehrung mit 5.000,00 EUR angemessen bewertet ist. Ein Kriterium für diese Entscheidung war die Größe des in Rede stehenden Marktes (Computer & Zubehör), die es unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass eine fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrung des Gegners zu größeren Umsatzeinbußen führt. Eine niedrigere Bemessung des Streitwerts hielt das OLG Hamburg jedoch zur Abschreckung unerwünschter Nachahmer nicht für angemessen, da es bei Nichtahndung solcher Verstöße eine zunehmende Nachlässigkeit hinsichtlich des Verbraucherschutzes fürchtete.

Hanseatisches Oberlandesgericht
Beschluss
In dem Rechtsstreit

beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, am 07.11.2007:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der vom Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15, mit Beschluss vom 27. August 2007 festgesetzte Streitwert von 15.000,00 EUR auf 5.232,00 EUR herabgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs. 3 GKG.
Gründe
Die Beschwerde ist zulässig und zum Teil begründet.
Der Vortrag der Antragstellerin rechtfertigt eine Bewertung ihres wirtschaftlichen Interesses an zukünftiger Unterlassung des als störend beanstandeten Verhaltens mit 15.000,00 EUR nicht.
Es ist angesichts der Größe des Marktes nicht davon auszugehen, dass die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Antragsgegners bei der Antragstellerin zu einer jährlichen Umsatzein­buße in dieser Größenordnung führen könnte. Der Senat stellt deswegen in Sachen, in de­nen der wegen der Wettbewerbsverletzung vorgehende Wettbewerber nicht mehr oder min­der betroffen ist, wie jeder andere Marktteilnehmer auch und in denen deswegen eine durch die konkrete Verletzungshandlung eintretende Gefährdung des Umsatzes einzelner Markt­teilnehmer auch gar nicht messbar …

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OLG Hamburg: Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

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OLG Düsseldorf: ... bis zu 900,- EUR - Der Streitwert wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist bei einem großem Markt und einer Vielzahl von Markteilnehmern im Wettbewerbsprozess mit bis zu 900,- EURO zu bemessen.

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