OLG Hamburg stellt Impressumspflicht klar
am 09.05.2008 von RA Kadelke
Seit Jahren beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung mit der Frage, wann und in welcher Form Internetangebote ein Impressum oder Pflichtangaben oder beides (das sind zwei verschiedene Dinge) beinhalten müssen. Bezogen auf das Impressum bei den früheren Telediensten galt folgende gesetzliche Regelung:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]
Diese Regelung führte zu erheblichen Unsicherheiten. Wann soll denn nun ein Angebot geschäftsmäßig sein und wann nicht? Nach einer Vielzahl unterschiedlicher gerichtlicher Entscheidungen zum Thema Impressum - hier wurde teilweise sogar entschieden, wie ein Impressumslink benannt sein muß und wo er sich auf der Internetseite zu befinden hat - hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und wollte mit der Einführung des Telemediengesetzes endlich Klarheit schaffen. Die sieht nun so aus:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]
Wunderbar. Endlich eine Klarstellung. Geschäftsmäßig heißt also, in der Regel gegen Entgelt angeboten. Dann gilt ja die Impressumspflicht nur noch für etwas 5% aller Internetangebote, bei welchen ich für den Zugriff auf die Informationen zahlen muß, 4,9% davon dürften aus der Rotlichtecke stammen. Alle anderen Angebote sind ja wohl völlig kostenlos und gerade nicht nur nach Entrichtung eines Entgelts abrufbar.
Daß die Regelung so nicht gemeint war, ist klar. …
Hanseatisches OLG: Verstoß gegen Impressumspflichten - Die fehlenden Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß d
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halte,…
Neues TMG - Impressumspflicht
auchRecht.de / Der Gesetzgeber hat letzte Woche den Entwurf eines neuen Telemediengesetzes vorgelegt, welcher die bisherigen TDG und TDDSG ablösen soll. In loser Folge sollen einige der Änderungen vorgestellt werden. § 5 des neuen TMG regelt die allgemeinen Inf…
Impressum nach neuem TMG und das Merkmal “gegen Entgelt angebotene Telemedien”
Handakte WebLAWg / Gemäß dem neuen TMG bedeutet das Normelement “geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” nicht, dass Telemedien selbst entgeltpflichtig angeboten werden müssen. Die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass…
Impressumspflichten für die Homepage
JuracityBlog / In der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien sind nicht nur kostenpflichtige Internetangebote. Sondern von der für Telemedien dieser Art geltenden Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) sind lediglich rein private, also nicht komm…
Was bringt das neue Telemediengesetz (TMG)? Teil2:Die Impressumspflicht
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen? Kurz…
Impressumspflicht für Blogs
JURAAA!DE / Aus gegebenem Anlass habe ich mich in den vergangenen Tagen mit der Kennzeichungs- bzw. Impressumspflicht für Websites im Allgemeinen bzw. für private Weblogs im Besonderen beschäftigt. Gesetzeslage Grundsätzlich existieren zwei für die Frage…
Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?
Handakte WebLAWg / Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anfor…
Darstellung des Impressums einer Website
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Die Informationspflichten eines Tele- bzw. Mediendienstebetreibers gem. §6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. §10 Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) sind schon häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidung gewesen. Oftmals war sich ein Anwender überhaup…
