OLG Hamburg: Keine Prüfungspflicht des Suchmaschinenbetreibers auf Rechtsverletzungen Dritter

Nach einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 13. November 2009 (Az. 7 W 125/09) haftet der Betreiber eine Personen-Suchmaschine vor Kenntnis nicht als Mitstörer für etwaige Rechtsverletzungen Dritter.

Einen Suchmaschinenbetreiber treffen nicht einmal dann gesonderte Prüfungspflichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass über eine bestimmte Person im Netz in rechtswidriger Weise berichtet wird. Der Senat führt hierzu aus, dass auch den Betreiber einer Suchmaschine, der wisse, dass es Internetauftritte gebe, in denen in rechtswidriger Weise über eine Person berichtet werde, nicht verpflichtet ist, ohne konkreten Anlass beständig alle Internetauftrit…

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Themen: Olg Hamburg , Rechtsverletzung
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 22. Dezember 2009 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

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