OLG Hamburg: Persönlichkeitsrecht nach Untätigkeit von 2 Jahren gegen Rundfunkanstalt (ARD) nicht durchsetzbar
am 10.05.2008 von http://www.jur-blog.de
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2008, Az. 7 W 19/08 - Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat eine identifzierende Berichterstattung wegen fehlender Dringlichkeit im Kostenstreit den Rechtsschutz versagt. Die Betroffene war 1982 verurteilt worden und hatte ihre Strafe verbüßt. Nachdem nun in einer Fernsehsendung der Sachverhalt dokumentarisch aufgegriffen worden war und die Betroffene zwei Jahre untätig blieb, ist sie gegen die Wiederholungssendung vorgehen. Nach Erledigung im Hauptsacheverfahren sollte sie die Kosten tragen. Hiergegen setzte sie sich zur Wehr. Das OLG Hamburg hielt den Kostenausspruch wegen fehlenden Dringlichkeit der Unterlassung für zulässig. Diese Entscheidung erscheint wenig überzeugend.
Ansatzpunkt für die Kostentscheidung sollte zunächst die vorgelegte Erledigung zwischen den Parteien sein. Das wurde hier nicht erörtert. Wenn dies schon nicht geschehen ist, so wären weitere Punkte zu klären gewesen: Angesichts der langen Zeit, die nach der Tat vergangen ist und dem Umstand, dass die Betroffene ihre Strafe verbüßt hat, hätte eine Erörterung der Grundrechte der betroffenen Persönlichkeitsrechte nahe gelegen. Das Gericht hätte methodisch eine Güterabwägung zwischen dem betroffenen Grundrechten und dem Rechtsinstitut der `Dinglichkeit` vornehmen sollen. Es erscheint mehr als fraglich, ob der identifizierenden Einblendung einer Nebenperson der Straftat ein derartiges Gewicht in einer Dokumtarsendung zukommt, dass die betroffenen Grundrechte aus formal-juristischen Gründen weichen müssten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrfach den Resozialisierungsgedanken des Strafrechts angesichts identifizierender Berichterstattung lange nach einer Straftat oder vergleichbaren Sendungen betont. Mit dieser Rechtsprechung setzt sich das Gericht hier nicht auseinander. Ebenso weinig mit den einschlägigen Grundrechten. Daher mag die Entscheidung nicht zu überzeugen.
Praktisch ist zu bedenken, dass die Betroffene durch …
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