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OLG Hamburg: Narrenfreiheit für Forscher?

am 13.06.2007 von http://www.markenblog.de

Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Az: 5 U 128/06 ) genießen Forschungseinrichtungen Narrenfreiheit, wenn es um den Gebrauch von Marken und Namen für ihre Projekte geht. Am Beispiel Inmas stellten die Hamburger Richter klar: Markenrechtliche Ansprüche scheiden aus, wenn die gewählte Projektbezeichnung im wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. …

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» Produktpiraterie in der Modebranche

» WIPO: Will Smith gewinnt Domains

» Löschungen (23/2007)


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