OLG Hamburg: Markenmäßige Benutzung auch bei Merchandising-Ware

OLG Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 5 U 173/08 §§ 26, 49 Abs. 1 S. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen, die von einem Diskothekenbetreiber mit dem Namen der Disko angemeldet wurde, rechtserhaltend genutzt wird, wenn der Betreiber T-Shirts und Kappen mit dem Aufdruck der Marke in seiner Diskothek als Merchandising-Ware verkauft. Eine kleinere Stückzahl (mehrere hundert Stück pro Jahr) sei hier zur wirtschaftlich sinnvollen Nutzung auch ausreichend. Durch den Verkauf von T-Shirts und Kappen und deren Präsentation in …

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Themen: Marke , Olg Hamburg , Hamburg , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Ige , Diskothek , Merchandising , Herkunftshinweis , Markennutzung , Rechtserhaltende Benutzung , Merchandise
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 22. Juni 2011 auf http://damm-legal.de.

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