OLG Hamburg: Mangelnde Vollziehung einer einstweiligen Verfügung mit farbiger Anlage
am 10.12.2007 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienDas OLG Hamburg (Beschl. v. 30.01.2007 - Az.: 3 W 239/06) hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die eine farbige Anlage hat, nur dann wirksam zugestellt ist, wenn dem …
OLG Hamburg: Anbieten von Musikalben per Internet-Streaming
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 07.05.2007 - Az. 5 W 23/07) hatte über den Verbotsumfang einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.Die Gläubigerin erwirkte eine einstweilige Verfügung, die dem Schuldner verbot, die im folgenden benannten Musikalbe…
LG Hamburg: eDonkey-Links sind urheberrechtswidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl. v. 15.7.2005 - Az.: 308 O 378/05) hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das bloße Anbieten von eDonkey-Links urheberrechtswidrig.Antragsgegner waren sowohl der Webseiten-Betreiber, der die eDonkey-Lin…
Einstweilige Verfügung bei Verletzungshandlung im Internet
muepe.de | weblog peter müller / Fühlt sich eine Person von einer Äußerung verletzt, so kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die Verletzungshandlung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt. Für Verletzungshandlungen im Inte…
Giersch vs. Google - immer noch keine Zustellung?
Lichtenrader Notizen / Eingangsseite von Gmail alias Google Mail mit neuer Adresse - Golem.de via Peter Müller berichtet, dass die Einstweilige Verfügung vom 13.05.2005 immer noch nicht an Google zugestellt worden sei. Nun wird es langsam Zeit. Der Vollzug muss binnen…
Verzögerungstaktik ohne Sinn: Der Anwalt als Zustellungsmuffel
LBR-Blog / Manchmal muss man auch mal über die Kollegen schimpfen: immer wieder weigern sich Rechtsanwälte an der Zustellung einstweiliger Verfügungen mitzuwirken. Obwohl sie dazu verpflichtet sind.Meist heißt es, man könne das Empfangsbekenntnis nicht vol…
OLG Hamburg: Vollstreckung d. ISP-Auskunftsanspruch trotz Datenschutz-Verletzung?
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.09.2004 - Az.: 5 W 120/04) hatte darüber zu entscheiden, ob der mittels einer einstweiligen Verfügung erwirkte urheberrechtliche Auskunftsanspruch gegen einen Internet-Service-Provider (ISP) auch dann durchgesetzt wer…
LG Berlin: Einstweilige Verfügung gegen 1+1 wegen Domain-Sperrung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Beschl. v. 27.04.2006 - Az.: 5 O 149/06 via kanzlei-hoenig.info) hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass eine unberechtigte Domain-Sperrung durch 1+1 wieder aufzuheben ist.Antragsteller war der Anwaltskollege Hoe…
Vodafone erwirkt einstweilige Verfügung gegen T-Mobile wg. exklusiven iPhone-Verkauf
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer DPA-Meldung, die u.a. von FAZ, SZ und Die Welt übernommen wurde, soll Vodafone gegen T-Mobile wegen des exklusiven iPhone-Verkaufs eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg erwirkt haben.Welchen konkreten Inhalt die einstweilige Ver…
LG Hamburg: Wiederholungsgefahr & Streitwert bei E-Mail-Spam
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 10.02.2006 - Az.: 309 T 599/05) festgestellt, dass auch bei einer einmaligen E-Mail-Zusendung schon eine Wiederholungsgefahr besteht.Da die erste Instanz dem Anspruch auf Erlass einer ein…
LG Hamburg: Heise haftet wegen Sabotageaufrufe im Web-Forum
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Beschl. v. 20.09.2005 - Az.: 324 O 721/05 - PDF via Gulli.com) hat gegen den bekannten Heise-Verlag eine einstweilige Verfügung erlassen.Antragstellerin ist die in Internet-Kreisen nicht unbekannte Universal Boards GmbH + Co. KG. Im…
AG Hamburg: Keine Eilbedürftigkeit bei älteren Online-Beleidigungen aus Vorjahr
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg (Beschl. v. 02.06.2005 - Az.: 7C C 73/05) hat entschieden, dass bei älteren, schon über einem Jahr zurückliegenden Online-Beleidigungen keine Eilbedürftigkeit mehr vorliegt und somit keine einstweilige Verfügung mehr möglich ist:…
