OLG Hamburg: Ein Klick genügt für die Strafbarkeit - Kinderpornografie im Internet

OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2010 § 184 b StGB

Das OLG Hamburg berichtet in einer Pressemitteilung vom Montag über ein richtungsweisendes Revisionsurteil. Der 2. Strafsenat hat entschieden, dass sich ein Internet-Nutzer bereits gemäß § 184 b Abs. 4 StGB strafbar macht, wenn er eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt bewusst aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte. Zwar setze § 184 b eine Besitzverschaffung voraus; das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dieser Begriff im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet weit ausgelegt werden müsse. Um in den “Besitz” einer Datei zu gelangen, sei es nicht erforderlich, diese manuell auf seinem Computer abspeichern zu wollen. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle bereits der beim Aufrufen einer einschlägigen Internetseite liegende Konsum kinderpornografischer Darstellu…

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Themen: Internet , Stgb , Olg Hamburg , Hamburg , Strafbarkeit , Kinderpornografie , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Speichern , Konsum , Datei , Strafbar
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. Februar 2010 auf http://damm-legal.de.

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