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OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C

am 08.06.2007 von Telemedicus

Der Admin-C einer Domain haftet nicht als für rechtswidrige Inhalte einer Domain. Das hat das OLG Hamburg am 22. Mai entschieden. Bei der Position des Admin-C handele es sich nicht um eine „gesetzliche oder behördliche Vorgabe im öffentlichen Interesse“, sondern vielmehr um einen vertraglich bedingten Ansprechpartner für die DENIC. Auch sei der Admin-C durch seine Position nicht ermächtigt, auf die Inhalte, die unter einer Domain erreichbar sind, Einfluss zu nehmen. Eine generelle Verantwortlichkeit des Admin-C ließe sich demnach nicht ableiten.

Das OLG Hamburg hatte dabei über einen Fall zu entscheiden, wo im Usenet persönlichkeitsrechtsverletzende Postings veröffentlicht wurden. Diese wurden über „Google Groups“ auch im Internet verfügbar zu machen. Der Verletzte nahm daraufhin den Admin-C der Domain www.google.de in Anspruch und verlangte, die Veröffentlichung dieser Beiträge in Zukunft zu unterbinden. Inhaber der …

LG Hamburg: Admin-C haftet für Domaininhalte

Telemedicus / Auch der „Admin-C“, also der administrative Ansprechpartner einer Domain kann für deren Inhalte haften. Das entschied das LG Hamburg Anfang April (Az. 327 0 699/06). Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wo der eigentli…

OLG Hamburg: Vergleichende Werbung bei Fallstudie?

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 26.05.2004 - Az.: 5 U 129/03) hatte zu entscheiden, ob die Verwendung einer Fallstudie zur Kundenakquisition vergleichende Werbung iSd. § 6 UWG (= § 2 a.F. UWG) ist.Beide Parteien geben Männer-Lifestyle-Magazine heraus. D…

OLG Hamburg: Domain-Parking + Haftung für Glücksspiel-Links

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 14.7.2004 - Az.: 5 U 160/03) hatte darüber zu entscheiden, in welchem Umfang ein Unternehmen, das Domains parkt, für Glücksspiel-Links haftet.Die Klägerin bietet im Internet einen kostenpflichtigen Gewinnspieleintragungss…

OLG Hamburg: Sportwetten ohne Inlands-Lizenz wettbewerbswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 12. August 2004 - Az.: 5 U 131/03) hatte darüber zu entscheiden, ob Sportwetten ohne inländische Glücksspiel-Lizenz erlaubt sind.Ende letzten Jahres hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli) eine …

LG Hamburg: Keine Haftung für Google-Adwords

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Seit längerem werden auch in Deutschland Gerichtsverfahren gegen die bekannte Suchmaschine Google betrieben, weil diese es zulässt, dass Dritte bestimmte markenrechtlich geschützte Begriffe als Google AdWords schalten.So hatte das LG Hamburg im ei…

OLG Hamburg: Haftung für Suchmaschinen-Ergebnisse

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 02.09.2004 - Az.: 5 W 106/04) hatte im Rahmen einer Kostenbeschwerde zu entscheiden, inwieweit ein Domain-Inhaber für Suchmaschinen-Treffer seiner Domains haftet.Die Antragstellerin betreibt Polenreisen und firmiert seit …

Admin-C Haftung für rechtswidrige Inhalte von Webseiten

DPMS INFO / Kanzlei Dr. Bahr berichtet von einem Urteil des AG Bonn (AZ: 4 C 252/04), wonach das Gericht die Haftung des Admin-C für die Kosten einer Abmahnung wegen wettbewerbswidrige Inhalte bejaht hatte. Sehr problematisch ist diese Rechtsprechung, weil der…

LG Hamburg: Haftung des Admin-C

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 05.04.2007 - Az.: 327 O 699/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der verbotene Glücksspiele angeboten werden, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Domain-Inhaberin war eine auslÅ

Der Admin-C einer .de Domain kann für die Inhalte auf dieser Seite hafte

DPMS INFO / Der gegenüber der DENIC e.G. administrativ Verantwortliche einer Domain, der sog. admin-C (Administrative Contact) kann für die unter dieser Domain verbreiteten Inhalte zivilrechtlich auch von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das L…

LG Hamburg: Haftung des Admin-C

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 15.03.2007 - Az.: 327 O 718/06) hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain, auf der wettbewerbswidrige Handlungen begangen werden, als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.Das Gericht bestätigt dam…

LG Hamburg: Admin-C-Haftung auch für Domain-Inhalte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der instanzgerichtlichen Zivil-Rechtsprechung ist außerordentlich umstritten, ob und in welchem Umfang der Admin-C zivilrechtlich als Mitstörer haftet. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 10 Haftung im Internet in besondere…

Haftung des Admin-C

Blickpunkt Recht & Steuern / Der admin-c einer .de-Domain haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin für die von der Domain ausgehenden unerwünschten Werbe-eMails: “Durch die Registrierung als admin-c haftet er für die Inhalte des von der Domain generierte…

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Simon Möller, Anja Assion, Jean-Paul Feidt, Thomas Mike Peters, Adrian Schneider

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