OLG Hamburg: Irreführende Werbung gegenüber Ärzten, wenn Mittel ohne wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkungsweise beworben werden

OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 158/09 §§ 4 Nr. 11 UWG; 3 S. 1 HWG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn für ein Generikum gegenüber Ärzten mit Aussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis geworben wird. Die Aussage “Original und Alternative: Die Salzform spielt keine Rolle!” sei irreführend, da ein wissenschaftlicher Nachweis für die behauptete Irrelevanz des Salzes fehle. Die Aussage suggeriere den angesprochenen Ärzten, dass die Salzform bei der Gabe von Clopidogrelhaltigen Präparaten bedeutungslos sei. Zur Wirksamkeit der vorliegend betroffenen Salzformen Hydrogensulfat und Besilat bestünden mangels vergleichender klinischer Studien jedoch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Werbung für Arzneimittel unterliege den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen seien. G…

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Themen: Olg Hamburg , Arzneimittel , Hwg , Hamburg , Uwg , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Irreführung , Werbung , Irreführend , Heilmittel , Werbeaussage , Heilmittel / Ernährung , Gesundheitsbezogen , Arzneimittelgesetz , Wissenschaftlich Erwiesen
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. November 2010 auf http://damm-legal.de.

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