OLG Hamburg: Hotelbewertungen können nicht pauschal untersagt werden
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2012, Az. 5 U 51/11 Art. 5 GG
Das OLG hat entschieden, dass der Betreiber eines
nicht pauschal die seines Betriebs in einem Internet-Bewertungsportal untersagen lassen kann.
Die Klägerin sei - entgegen ihrer Darstellung - unzutreffenden und für ihren Betrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos
ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot
könne jedoch dazu führen, dass der Betrieb einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde, was dem Interesse der
Allgemeinheit zuwieder liefe. Zum Text der Pressemitteilung des OLG Hamburg:
“Das Hanseatische hat
heute die Berufung einer Hotel- und Hostelbetreiberin zurückgewiesen, mit der diese erreichen wollte, dass ihr / Hostel nicht mehr in dem von der Beklagten betriebenen
Hotelbewertungsportal bewertet werden darf.
Die Klägerin betreibt in unter einem Dach ein Hotel und
ein Hostel.
Die Beklagte vermittelt in ihrem Reiseportal im Internet Reisen und Hotelübernachtungen. Zugleich bietet sie Internetnutzern die
Möglichkeit, in dem Bewertungsbereich des Portals über Hotels und Reisen abzugeben und die Kommentare anderer Nutzer anzusehen. Auch über das Haus
der Klägerin befanden sich Bewertungen im Portal der Beklagten. Hier berichteten Nutzer von zahlreichen Mängeln ihrer Unterkunft.
Die Klägerin ist der Auffassung, ihr stehe gegen die Beklagte hinsichtlich der Bewertung ihres Hauses ein Unterlassungsanspruch zu.
Die Beklagte habe mit dem Portal einen virtuellen „Pranger” geschaffen, an dem jedermann - unabhängig davon, ob er Gast im Hotel
gewesen sei - völlig anonym und risikolos veröffentlichen könne, was er wolle, und zwar ohne dass eine ausreichende Inhaltskontrolle
stattfinde.
Nachdem die Klage der Klägerin bereits vor dem Landgericht Hamburg abgewiesen worden war (Az. 312 O 429/09), hatte nun auch die
Berufung gegen das landgerichtliche Urteil keinen Erfolg. Der zuständige 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat
entschieden, die Abwägung der Interessen der Klägerin gegen jene der Beklagten, der Nutzer des Bewertungsportals sowie der an
Hotelbewertungsportalen interessierten Öffentlichkeit ergebe, dass der Kläger…
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