OLG Hamburg: Hoher Streitwert zur Abschreckung

OLG Hamburg, Beschluss vom 10.03.2004, Az. 5 W 3/04 §§ 25 GKG; 2 ZPO Das OLG Hamburg hat, wie zuvor das KG Berlin (Link: KG Berlin), entschieden, dass der Gesichtspunkt der Abschreckung anderer potentieller Rechtsverletzer bei der Festsetzung des Streitwerts in Urheberrechtsstreitigkeiten grundsätzlich zu berücksichtigen ist. Nach der Begründung des Gerichts sei der Ausgangspunkt für die Streitwertbemessung das Interesse des Antragstellers an der Rechtsdurchsetzung. Dieses richte sich primär auf die wirkungsvolle Abwehr nachhaltiger und eklatanter Verstöße gegen seine Rechte und den daraus resultierenden Vermögenspositionen. In der Regel könnten zwar dem im konkreten Verfahren Verfolgten nur einzelne Verstöße zugerechnet werden und er habe nicht für weitere Rechtsverletzer einzustehen. Dies hindere jedoch den Antragsteller nicht, den Gedanken der Abschreckung bei der Streitwertbemessung zur berücksichtigen. Seine Grundlage finde diese Auffassung im Willen des Gesetzgebers, der zum Ausdruck gebracht habe, dass die Unterbindung massenh…

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Themen: Urheberrechtsverletzung , Streitwert , Olg Hamburg , Hamburg , Prävention , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , KG Berlin , Stadtplan , Abschreckung
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 29. September 2009 auf http://damm-legal.de.

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