OLG Hamburg – Zur Haftungsbeschränkung eines Hostproviders

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung vom März 2010 (Urteil vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/09) noch einmal die Grundzüge der Haftung eines Hostproviders aufgezeigt.

Der Betreiber eines Blogs im Internet haftet für rechtswidrige Inhalte erst ab Kenntnis. Hierbei reicht es nicht aus wenn der Verletzte nur abstrakt auf die beanstandeten Inhalte hinweist. Vielmehr muss für den technischen Verbreiter von Inhalten im Internet ein konkreter Anlass bestehen, “künftige Verletzungshandlungen zu erwarten” oder er muss “konkret auf rechtswidrige Inhalte auf der von ihm verbreiteten Internetseite hingewiesen worden” sein.

Somit muss ein Hostprovider nicht jeder Beanstandung des Seiteninhalts nachgehen. Diese Auffassung ist auch richtig, da er regelmäßig nicht mit dem näheren Sachverhalt vertraut ist, auf den sich zu beanstandende Äußerungen beziehen.

Einschreiten muss der Provider von Internetseiten aber dann, wenn er präzise Hinweise auf Inhalte erhält, die Recht…

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Themen: Haftung , Olg Hamburg , Löschung , Kenntnis , Inhalt , Prüfpflichten , Host-provider , Hostprovider

Erschienen 26. Mai 2010 auf http://www.it-recht-deutschland.de.

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