OLG Hamburg: Haftung des Betreibers eines Meinungsforums

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 04.02.2009 (Az.: 5 U 180/07) entschieden, dass der Betreiber eines Meinungsforums im Internet nicht ohne weiteres als sog. Störer auf Unterlassung haftet. Der Forumsbetreiber verletzt nicht schon dadurch Prüfungspflichten, weil er nicht jeden Nutzerbeitrag vor der Veröffentlichung auf etwaige Rechtsverletzungen prüft. Eine solche Prüfpflicht besteht nach Ansicht des Senats nicht. Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet - dazu gehören Meinungsforen - ist nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Dies würde die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungs…

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Themen: Störerhaftung , GG , Olg Hamburg , Die Presse , Oberlandesgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 22. März 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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